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O-Ton-Beitrag: Jetzt noch Chancen nutzen, denn der Sparerfreibetrag wird 2007 halbiert

Geschrieben am 20-11-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Das Zauberwort für Wohlstand und finanzielle Sicherheit heißt
Sparen. Und wie schön ist es, wenn man am Jahresende sieht, wie viel
Zinsen sich angehäuft haben. Aber auch bei diesen Kapitalerträgen
gibt es ein Limit, den Sparerfreibetrag. Alles was darüber
hinausgeht, muss versteuert werden. Was sich 2007 an diesem
Freibetrag ändert, weiß Alexander Storg, Steuerexperte beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR:

0-Ton: 23 Sekunden
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wird der Sparerfreibetrag für
Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro abgesenkt. Für Verheiratete wird
er entsprechend von 2.740 Euro auf 1.500 Euro abgesenkt. Das ist
nahezu eine Halbierung. Für den Sparer bedeutet das eine kräftige
Steuererhöhung.

Seit Jahren wird dazu aufgerufen, dass man privat für das Alter
vorsorgen soll. Hat die Steueränderung auch hier Folgen für die
Menschen?

0-Ton: 21 Sekunden
Nicht betroffen sind Erträge aus einer privaten Rentenversicherung.
Diese Erträge werden mit dem so genannten Ertragsanteil, der vom
Renteneintrittalter abhängig ist, im Zeitpunkt der Auszahlung
besteuert. Sie zählen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und
sind von der Absenkung des Sparerfeibetrages auch nicht betroffen.

Gibt es denn noch Möglichkeiten, den vollen Freibetrag zu nutzen?

0-Ton: 22 Sekunden
Zum Beispiel eine Geldanlage, bei der die Zinsen gleich am Anfang der
Laufzeit fällig werden. Sie verlagern dadurch den Zinszufluss ganz
nach vorne, wenn Sie in diesem Jahr das Produkt abschließen, den
Vertrag schließen. Dann fließen auch in diesem Jahr die Zinsen zu und
können mit dem Sparerfreibetrag dieses Jahr verrechnet werden. Sie
haben dann allerdings in den nächsten Jahren natürlich keinen Zufluss
von Zinsen.

Übrigens, der einmal erteilte Freistellungsauftrag gilt
grundsätzlich als unbefristet, auch wenn das Steueränderungsgesetz
2007 in Kraft tritt, erklärt die BVR.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=40550
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
(BVR),
Melanie Schmergal, Telefon: 030 2021 1320


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