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Kartellamt verpasst AOK schallende Ohrfeige

Geschrieben am 23-11-2006

Berlin (ots) - Das Bundeskartellamt hat den Allgemeinen
Ortskrankenkassen (AOK) für ihre gemeinsame Ausschreibung von
Arzneimittel-Wirkstoffen eine schallende Ohrfeige verpasst. Das
Schreiben des Kartellamts an den Branchenverband Pro Generika lässt
an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig. So befürchtet das Kartellamt
das Entstehen und den Missbrauch von Nachfragemacht. Es sei zu
befürchten, heißt es in dem Schreiben, "dass durch den gemeinsamen
Einkauf der AOKen der funktionsfähige Wettbewerb auf den betroffenen
Arzneimittelmärkten strukturell und erheblich beschädigt wird". Die
Ausschreibung ist nach Auffassung des Kartellamts mit dem nationalen
Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Da allerdings das nationale
Wettbewerbsrecht auf die Krankenkassen nicht anwendbar ist, sind dem
Kartellamt hier die Hände gebunden.

Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann kommentierte das
Schreiben des Bundeskartellamts so: "Das Kartellamt teilt unsere
Kritik an diesem Knebelvertrag. Es handelt sich eindeutig um ein
Einkaufs- und Nachfragekartell. Da derartige Verträge klar den Zielen
und Intentionen der Gesundheitsreform zuwiderlaufen, bauen wir
darauf, dass der Gesetzgeber das laufende Verfahren dazu nutzt, einen
fairen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu schaffen, damit das
nationale Wettbewerbsrecht auch auf Krankenkassen anwendbar ist.
Fehlentwicklungen wie die AOK-Ausschreibung müssen verhindert
werden."

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54604
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Ansprechpartner:

Hermann Hofmann
Erster Geschäftsführer
Tel.: (030) 2092 4131
Fax: (030) 2092 4323
info@progenerika.de


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