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Bundeskartellamt bestätigt Kritik des BPI an AOK Ausschreibung / BPI: AOK-Kartell unterläuft Wettbewerbsrecht

Geschrieben am 23-11-2006

Berlin (ots) - Das Bundeskartellamt hat sich in einem Schreiben an
den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) eindeutig
gegen die bundesweite Ausschreibung von Arzneimitteln durch die
Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ausgesprochen. Nach Auffassung
des Bundeskartellamts wird der funktionsfähige Wettbewerb auf den
betroffenen Arzneimittelmärkten durch den gemeinsamen Einkauf der
AOKen strukturell und erheblich beschädigt. Die AOK Baden-Württemberg
hat federführend für alle AOK-Landesverbände pharmazeutischen
Unternehmen eine Ausschreibung für rund 90 Wirksubstanzen übermittelt
und sie aufgefordert, Rabattangebote zu unterbreiten.

Dazu erklärte Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer: "Das
von der AOK geplante Hoflieferantensystem hat durch das
Bundeskartellamt einen deutlichen Rückschlag erfahren. Es beschädigt
einen funktionsfähigen Wettbewerb durch den gemeinsamen Einkauf der
AOKen strukturell und erheblich. Das Ausschreibungsmodell bevorzugt
mit seiner Nachfragekonzentration in Höhe von rund 40 Prozent große
Hersteller mit breitem Sortiment und finanziellen Reserven und
diskriminiert mittelständische Hersteller mit engem Sortiment. Liebe
AOK: Sachen packen und nach Hause gehen."

Die beabsichtigte Vertragsgestaltung sei ein typischer
Knebelvertrag, so Fahrenkamp. Für den Fall, dass die Marktpreise
unter den vertraglich vereinbarten Preis fallen sollten, erhielten
große Hersteller ohne vertragliche Bindung die Möglichkeit, die
vertraglich gebundenen Anbieter zur weiteren Preisabsenkung mit
möglicherweise erheblichen wirtschaftlichen Risiken zu zwingen. Hinzu
komme die Breitenwirkung auf andere Krankenkassen, sagte der
BPI-Hauptgeschäftsführer.

Trotz dieser erheblichen Auswirkungen auf den Arzneimittelmarkt
sind dem Bundeskartellamt die Hände gebunden, da Kartellrecht hier
aufgrund des Paragraphen 69 SGB V nicht anwendbar ist. "Krankenkassen
können nach jetziger nationaler Gesetzeslage Kartelle ungestraft
bilden, die auf dem freien Markt nicht möglich wären. Ob das
Verhalten der AOK hier gegen EU-Kartellrecht verstößt, werden die
pharmazeutischen Unternehmen auf dem Rechtsweg klären", so
Fahrenkamp.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
vertritt mit seiner 50jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der
Arzneimittelforschung, -entwicklung, -zulassung und -vermarktung
das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und
internationaler Ebene. Über 280 Unternehmen mit rund 73.000
Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen. Dazu gehören
klassische Pharma-Unternehmen, Pharma-Dienstleister, Unternehmen aus
dem Bereich der Biotechnologie, der pflanzlichen Arzneimittel und der
Homöopathie/Anthroposophie.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=21085
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir,
Tel. 030/27909-131,
wstrassmeir@bpi.de


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