LVZ: Die Leipziger Volkszeitung zu Hartz IV/Urteil -
Geschrieben am 23-11-2006 |
Leipzig (ots) - Von Anita Kecke. Wer behauptet, Hartz-IV-Empfänger könnten mit 345 Euro im Monat angemessen am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen, der musste wahrscheinlich noch nie mit dieser Summe auskommen. Aber der Unterschied zwischen angemessener Teilhabe und gesellschaftlicher Ausgrenzung kann Bücher füllen und ist zudem sehr individuell. Um solche Feinheiten ging es gestern im Urteil des Bundessozialgerichts auch nicht. Die Kasseler Richter stellten lediglich fest, dass der Regelsatz nicht gegen das Grundgesetz verstößt und dem materiellen sowie dem soziokulturellen Existenzminimum entspricht. Dies bedeutet im Klartext, dass statt monatlicher Konzert- oder Theaterbesuche eben nur einmal im Vierteljahr ein Kinobesuch drin ist. Soweit - so gut, oder vielmehr - so schlecht. Hartz IV ist fast immer mit sozialem Abstieg verbunden. Denn das Arbeitslosengeld II, das aus den Steuern der Bürger finanziert wird, kann nun einmal nicht den vorherigen Lebensstandard garantieren, sondern nur das Minimum an menschenwürdiger Existenz. Jeder, den das betrifft, muss mit spitzem Bleistift rechnen. Dass die Einkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen, der Bedarfsgemeinschaft, zusammengezählt werden, ist auch nicht anfechtbar. Es beugt überdies dem Sozialmissbrauch vor. Die Sozialkassen verschlingen einen großen Teil der Staatseinnahmen, und die Bürger sind es leid, ständig mit höheren Abgaben belastet zu werden. Die Crux am Hartz-IV-Konzept ist allerdings, dass dies nur als vorübergehende Lebensphase betrachtet wurde, als Anreiz, um schnell wieder in den Arbeitsprozess zu gehen. Nur das funktioniert trotz aller Schönrechnerei nicht, weil es nach wie vor an Jobs mangelt. Eine effektive Arbeitsmarktpolitik, die ausreichend Beschäftigung zu vernünftiger Bezahlung schafft, wäre das beste Mittel gegen Hartz IV. Aber da auch der großen Koalition hier noch kein großer Wurf gelungen ist, sollte zumindest der Regelsatz, der auf Daten von vor drei Jahren basiert, regelmäßig an der Realität überprüft werden. Spätestens wenn die Mehrwertsteuer ab Januar um drei Prozent steigt, dürfte die Rechnung anders ausfallen.
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