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Fall Cicero: Will das Bundesjustizministerium die Pressefreiheit einschränken?

Geschrieben am 27-11-2006

Berlin (ots) - Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) zeigt
sich besorgt über die Haltung des Bundesjustizministeriums zur
Pressefreiheit in Deutschland. Anlass dafür sind die Äußerungen des
Justizstaatssekretärs Lutz Diwell, es sei "keinesfalls erforderlich,
Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines
Dienstgeheimnisses auszunehmen". Hintergrund dieser aus Sicht des
DFJV problematischen Aussage ist der Beginn der Verhandlungen zum
Fall "Cicero" vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die
Redaktion der Politzeitschrift und die Privaträume eines Autors
wurden im September 2005 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft
Potsdam durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt, nachdem die
Zeitschrift in einem Bericht aus einem internen Papier des
Bundeskriminalamtes zitiert hatte. Der Chefredakteur legte daraufhin
zwei Verfassungsbeschwerden ein.

"Die Haltung des Bundesjustizministeriums ist besorgniserregend.
Der konstruierte Tatbestand der Beihilfe zur Verletzung von
Dienstgeheimnissen ist eine Hintertür der Strafverfolgungsbehörden,
um die seit 1973 straffreie Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen
zu umgehen und interne Informationslecks aufzudecken", so Prof. Dr.
Siegfried Quandt, Präsidiumsmitglied des DFJV. "Das Vorgehen stellt
eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Pressefreiheit dar.
Journalisten sind nicht Informationsquellen für die Justiz, sondern
für die Bevölkerung." Der DFJV begrüßt daher die Gesetzesinitiativen
zur Stärkung der Pressefreiheit, die von der FDP und Bündnis 90 / Die
Grünen angeregt wurden. Im Mittelpunkt der angestrebten Änderungen
steht dabei unter anderem die Straffreiheit von Journalisten bei der
Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen.

"Deutschland ist im Ranking der Pressefreiheit der Organisation
'Reporter ohne Grenzen' dieses Jahr um fünf Plätze zurückgefallen -
unter anderem wegen der Cicero-Affäre. Es ist bedauerlich, wenn das
Bundesjustizministerium durch solche Äußerungen demonstriert, dass es
bei dieser Problematik keinen Handlungsbedarf sieht", so das
DFJV-Präsidiumsmitglied weiter.

Der DFJV fordert die Bundesregierung daher auf, Rechtssicherheit
für Journalisten sicher zu stellen und die entsprechenden Paragrafen
im Strafgesetzbuch zu überarbeiten beziehungsweise zu streichen.

Originaltext: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50854
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50854.rss2

Pressekontakt:
Thomas Dreesen
Vorstandssprecher
Telefon: 030 / 810036883
Telefax: 030 / 810036889
E-Mail: t.dreesen@dfjv.de
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Internet: www.DFJV.de


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