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Jahr: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten zeigt Lücken des Tierschutzes

Geschrieben am 01-12-2006

Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten erklärt der
Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Jahr
MdB:

Obwohl das Grundgesetz den Tierschutz seit Mitte 2002 als
Staatszielbestimmung festschreibt, zog das Bundesverwaltungsgericht
daraus nicht die erhofften tierschutzpolitischen Konsequenzen. Am
23.11.2006 urteilten die Richter, dass auch die Einführung des
Staatszieles Tierschutz an der Auslegung der Vorschriften des
"Schächtparagraphen" nichts ändert. Danach ist das betäubungslose
Schlachten grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon werden aber
genehmigt, um den Bedürfnissen der Angehörigen von
Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Damit stellte sich das
Gericht auf die Linie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von
Anfang 2002. Damals jedoch gab es die Staatszielbestimmung Tierschutz
noch nicht. Mit einer Begründung des Urteils ist frühestens in sechs
Wochen zu rechnen.

Fernab der rechtlichen Auseinandersetzung ist das davon ausgehende
Signal eines begrenzten oder gar wirkungslosen Tierschutzes zu
bedauern. Schächten, also das betäubungslose Schlachten, ist grausam
und mit erheblichem Leid für die Tiere verbunden. Das darf nicht
vergessen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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