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Börnsen/Grütters: Kulturgüterschutz verdient respektvollen Umgang

Geschrieben am 01-12-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Lesung des FDP-Antrages
"National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen" erklären der
kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen MdB, und die Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Kulturausschuss, Prof. Monika Grütters MdB:

Das Thema Kulturgüterschutz steht bei der Bundesregierung und im
Parlament längst auf der Agenda und wird durchaus öffentlich wirksam
bearbeitet. Die von der Opposition geforderte Aktualisierung und
Vervollständigung für das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
ist zu vordergründig. Das Verzeichnis ist durchaus aktuell. Alle von
den Ländern gemeldeten Eintragungen werden direkt in das
Gesamtverzeichnis national wertvollen Kultur- und Archivgutes
aufgenommen.

Der Vorschlag, die "Handreichung" und die "Gemeinsame Erklärung"
in Bezug auf Restitutionsfragen zu überarbeiten, ist äußerst heikel.
Dieses Ansinnen, das nach der spektakulären Restitution des
Kirchner-Bildes "Berliner Straßenszene" in der aufgewühlten Kunstwelt
auftauchte, einfach aufzugreifen, ist nicht der geeignete Ansatz im
Umgang mit dem Thema. Ob die Rückgabe des Bildes hätte verhindert
werden können, wenn die "Handreichung" anders lauten würde, oder wenn
diese Inkunabel des Expressionismus auf der Liste nationalen
Kulturgutes der Bundesrepublik stehen würde, ist doch fraglich.

Wir müssen uns hüten, dem knallhart kommerzialisierten
Restitutionshandel, an dem vor allem amerikanische Anwalts-Kartelle
zu verdienen scheinen, mit einer Einschränkung unserer moralischen
Verpflichtung zu begegnen. Eine Aushöhlung dieser moralischen
Verpflichtung darf es in Deutschland nicht geben!
Vielmehr muss ein derart unprofessionelles Vorgehen wie das der
Berliner Kulturbehörde, die einen solch schwerwiegenden Fall jenseits
aller Öffentlichkeit meistern wollte, künftig unterbunden werden. Die
wichtigste Voraussetzung für einen sachgerechteren Umgang mit
kritischen Restitutionsfällen ist jedoch die intensive
Provenienzforschung.

Der Staatsminister für Kultur und Medien hat daher die Initiative
ergriffen und Museumsfachleute zu einer Konferenz über
Restitutionsfragen eingeladen, Gespräche mit der Jewish Claims
Conference werden folgen. Das ist der richtige Weg, mögliche
Verbesserungen der "Handreichung" zu erarbeiten.

Der Schutz nationalen Kulturgutes, die aktuelle Praxis der
Restitution von NS-Raubkunst und der Verkauf von Kulturgütern sind
Fragen, die einer jeweils gesonderten Auseinandersetzung und Antwort
bedürfen. Sie zu vermengen und in einem Antrag in den Bundestag
einzubringen, ist unseriös und wird der Bedeutung der einzelnen
Anliegen nicht gerecht.

Zum zukünftigen Umgang mit kritischen Restitutionsansprüchen
sollte den Ergebnissen der durch den Staatsminister initiierten
Gespräche mit Fachleuten nicht vorgegriffen werden. Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum
Kulturgüterschutz befindet sich bereits in der Endphase der
parlamentarischen Debatte.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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