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Umweltexperten von DEKRA unterstützen bei Umsetzung von REACH / EU fordert neuen Umgang mit Chemikalien

Geschrieben am 13-12-2006

Stuttgart (ots) - Am 13. Dezember 2006 hat das Europäische
Parlament die neue EU-Chemikalienverordnung REACH verabschiedet.
Damit kann diese Neuregelung im Juni 2007 europaweit in Kraft treten,
ohne nationale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu müssen. Mit
REACH hat die EU die Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe neu geregelt. "Mit dieser
EU-Verordnung wird die Verantwortung für die Risikobewertung der
eingesetzten Stoffe und die Risikoreduzierung von den Behörden auf
die Unternehmen verlagert", so beschreibt Jochen Dettke von der DEKRA
Umwelt die neue Rechtslage. Ab Juni 2008 müssen alle Stoffe nach den
neuen Regeln registriert werden, auch die, die sich schon auf dem
Markt befinden. Es ist daher wichtig, dass sich die Unternehmen
rechtzeitig darüber klar werden, welche ihrer Produkte betroffen sind
und die entsprechenden Vorbereitungen treffen.

Die Sachverständigen der DEKRA Umwelt GmbH können durch ihre
Erfahrungen auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von
Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung (Messstelle nach § 9
GefStoffV) alle von REACH betroffene Unternehmen bei der Erfüllung
der gesetzlichen Anforderungen entlasten und kompetent unterstützen,
z.B. bei:

· Erstellung von Stoffinventaren
· Stoffrecherchen und Datenbeschaffung
· Vorregistrierung von Altstoffen
· Laboruntersuchungen und Studien
· Fachkundigem Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
· Erstellung von Registrierungsdossiers (Technical Dossier,
Chemical Safety Report)
· Leitung von Registrierungskonsortien

Ein Kernelement von REACH ist die Registrierung der chemischen
Stoffe in einer zentralen Datenbank. Von bestimmten Ausnahmen
abgesehen, betrifft dies alle Stoffe, deren Einsatzmenge 1 t pro Jahr
überschreitet. Für diese Registrierungspflicht sind die Hersteller
und Importeure ("Inverkehrbringer") von Reinstoffen verantwortlich.
Sofern Zubereitungen und Fertigprodukte nicht registrierte Stoffe
enthalten, fallen auch diese Stoffe unter die Registrierungspflicht.
Diese trifft dann entweder den Hersteller des Stoffes oder den
Inverkehrbringer (Hersteller bzw. Händler) der Zubereitung bzw. des
Fertigproduktes. Für die Registrierung der bereits auf dem Markt
befindlichen Altstoffe gelten gestaffelte Fristen zwischen 3 und 11
Jahren, abhängig von Einsatzmenge und Risikopotenzial. Nach Ablauf
dieser Frist darf ein nicht registrierter Stoff nicht mehr gehandelt
werden ("no data, no market"). Der Umfang der für die Registrierung
erforderlichen Daten richtet sich nach den Einsatzmengen des
einzelnen Stoffes.

Die DEKRA Umwelt GmbH ist in Deutschland mit 19 Standorten
flächendeckend präsent. Das Unternehmen wirkt als Mittler zwischen
den Interessen der Kunden und den Forderungen von Umweltschutz und
Öffentlichkeit. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten
praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Weitere Informationen: DEKRA Umwelt GmbH Jochen Dettke
Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Tel. 0711.78 61-2703 Fax 0711.78
61-2627 Mail: jochen.dettke@dekra.com www.dekra-umwelt.com

Originaltext: Dekra AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6647
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6647.rss2

Pressekontakt:
Lothar Nicolas
Tel.07 11.78 61-21 22
Fax 07 11.78 61-27 00
lothar.nicolas@dekra.com


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