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BA: Vorsitzende des Verwaltungsrates (VR) der BA: VR wehrt sich gegen Verbot des Arbeitsministeriums zur Gutachtervergabe

Geschrieben am 14-12-2006

Nürnberg (ots) - "Der Verwaltungsrat hat heute das Verbot des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Gutachten über
die Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages in Auftrag zu
geben, als falsch bewertet. Er hat deshalb eine Klage der
Bundesagentur für Arbeit (BA) gegen das Verbot beschlossen. Der
Verwaltungsrat hat das Recht und die Pflicht, den Vorstand der BA in
allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes zu beraten. Hierzu gehört
auch die Frage, ob die höchst umstrittenen Milliardenzahlungen der
Beitragszahler an den Bund mit dem Aussteuerungsbetrag überhaupt
verfassungsgemäß sind", erklärten der Vorsitzende und die
stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der BA, Peter Clever
und Annelie Buntenbach, nach einem entsprechenden Beschluss des
Verwaltungsrats von heute.

"Nur mit einem Gutachten kann eine fundierte Grundlage geschaffen
werden, auf der die BA die Interessen der Beitragszahler gegenüber
dem Bund vertreten kann. Der Verwaltungsrat hat die von der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen
Gewerkschaftsbund erklärte Bereitschaft begrüßt, ein entsprechendes
Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages
einzuholen, solange die BA hieran aus Rechtsgründen gehindert ist.
Damit kann eine weitere zeitliche Verzögerung verhindert werden.
Immerhin müssen in 2007 von den geplanten 31 Milliarden Euro
Beitragseinnahmen voraussichtlich ganze 4 Milliarden Euro - und das
ist jeder achte Euro - von der BA an den Bundesfinanzminister
abgeführt werden."

"Ungeachtet der rechtlichen Auseinandersetzung erneuert der
Verwaltungsrat seine Gesprächsbereitschaft und wird erneut
Lösungsmöglichkeiten mit dem BMAS auszuloten versuchen", erklärten
Clever und Buntenbach.

Den Aussteuerungsbetrag liefert die BA aus Beitragsmitteln an den
Bundeshaushalt ab, wenn innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen
eines Arbeitslosengeldanspruches der Arbeitslose "Arbeitslosengeld
II" bezieht. Die Höhe des Aussteuerungsbetrages entspricht den
durchschnittlichen Kosten für eine Bedarfsgemeinschaft (Arbeitsloser,
sein Partner und eventuell Kinder) für ein Jahr, zurzeit gut 10.000
Euro. In den Jahren 2005 und 2006 sind den Beitragszahlern mit dem
Aussteuerungsbetrag bereits knapp 8 Milliarden Euro entzogen und dem
Bundeshaushalt zugeschlagen worden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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