Dött/Petzold: Bürger werden besser vor Fluglärm geschützt
Geschrieben am 14-12-2006 |
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Novelle des Fluglärmgesetzes erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB und der zuständige Berichterstatter für Lärmschutz im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ulrich Petzold MdB:
Das neue Fluglärmgesetz ist ein großer Erfolg. Die Koalition hat das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz, zu dem der Bundestag bereits 1997 in einer Anhörung Veränderungen angemahnt hatte, in einem breiten Konsens novelliert. Gegenüber der bestehenden Gesetzeslage ist eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Menschen erreicht.
Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt und liegen jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren durchgesetzt haben.
Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der vergangenen 10 Monate erreicht, dass der im Februar eingebrachte Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz- bzw. Tagschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als echte Grenzwerte sind die zeit- und nervenaufreibenden lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen, auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.
Das heute verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den Flughafenbetreibern Planungssicherheit.
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