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Dött/Petzold: Bürger werden besser vor Fluglärm geschützt

Geschrieben am 14-12-2006

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Novelle des Fluglärmgesetzes
erklären die umweltpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB und der zuständige
Berichterstatter für Lärmschutz im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Ulrich Petzold MdB:

Das neue Fluglärmgesetz ist ein großer Erfolg. Die Koalition hat
das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz, zu dem der Bundestag bereits 1997
in einer Anhörung Veränderungen angemahnt hatte, in einem breiten
Konsens novelliert. Gegenüber der bestehenden Gesetzeslage ist eine
deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Menschen
erreicht.

Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den
Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt und liegen
jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz
anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone
wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird
eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu
eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens
gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der
Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt
zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der
vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren
durchgesetzt haben.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der
vergangenen 10 Monate erreicht, dass der im Februar eingebrachte
Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der
Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das
Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz-
bzw. Tagschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des
Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und
Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den
Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die
Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen
vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen
zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als
Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache
Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen
vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere
für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen
mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als
echte Grenzwerte sind die zeit- und nervenaufreibenden
lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen
Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können
lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen,
auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.

Das heute verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung
des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im
Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den
Flughafenbetreibern Planungssicherheit.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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