Tabakwerbung und -kommunikation weiter eingeschränkt / British American Tobacco sieht sich in Haltung zu Markenkommunikation im Internet bestätigt
Geschrieben am 15-12-2006 |
Hamburg (ots) - In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie, das voraussichtlich Anfang Januar in Kraft treten wird, verabschiedet.
"Unsere Kommunikation mit der Gesellschaft und unseren Kunden wird damit natürlich nicht leichter, aber wir haben mit dieser Entwicklung gerechnet", fasst Mark Cobben, Vorstandsvorsitzender von British American Tobacco in Deutschland das heutige Ergebnis zusammen: "Auf der anderen Seite sehen wir uns darin bestätigt, unsere Markenkommunikation im Internet bereits vor gut zwei Jahren so eingerichtet zu haben, dass sie weder von Jugendlichen unter 18 Jahren noch grenzüberschreitend eingesehen werden kann und damit auch weiterhin im Einklang mit der Richtlinie steht."
British American Tobacco hatte Anfang 2005 als erstes Tabakunternehmen in Deutschland seine Markenseiten im Internet mit dem eigens dafür entwickelten Altersverifikationssystem "CHEKX" ausgerüstet. Die Kommission für Jugendmedienschutz in Deutschland hatte das System geprüft und BAT "Rechtssicherheit für die Markenkommunikation im Internet" zugesprochen.
Der Europäische Gerichtshof hatte am 12. Dezember in seiner Entscheidung zur Abweisung der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Richtlinie über Tabakwerbung noch einmal klargestellt, dass das Verbot der Werbung in "gedruckten Veröffentlichungen" nur Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften und Magazine erfasst, die für die breite Öffentlichkeit gedacht sind. Das Verbot gilt ebenso für frei zugängliche Internetseiten.
Nach dem ab Januar 2007 in Deutschland gültigen Gesetz wird Werbung für Tabakprodukte im frei zugänglichen Internet verboten sein. British American Tobacco wird damit auch zukünftig der durch "CHEKX" eingeschränkten Benutzergruppe seiner Internetkommunikation Informationen rund um die Produkte und Marken des Unternehmens zur Verfügung stellen können. Damit erfüllt das Unternehmen auch das Anliegen der Europäischen Union, die von Deutschland stets die Verbesserung des Jugendschutzes und das Verbot grenzüberschreitender Werbung für Tabakprodukte eingefordert hatte.
So funktioniert "CHEKX" (z.B. unter www.luckystrike.de): Jeder Nutzer muss sich mit seinem Namen, Postadresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Personalausweisnummer registrieren. CHEKX überprüft die angegebenen Daten durch eine Verifizierung sowohl der Post als auch der E-Mail-Adresse. Der Nutzer muss Geburtsdatum und Personalausweisnummer in zwei unabhängigen Schritten angeben. Die Übereinstimmung dieser Daten wird umgehend vom System geprüft. Bei Überschreiten eines für die Dateneingabe vorgesehenen Zeitlimits wird der Nutzer für den Anmeldeprozess gesperrt.
Sofern die Prüfung verifiziert, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist, wählt er ein individuelles Passwort aus. Dieses Passwort wird vor erstmaligem Zugang zwecks Sicherstellung der Identität von Anmelder und Inhaber der E-Mail-Adresse nochmals überprüft. Dazu erhält der Anmelder eine speziell generierte E-Mail, die einen personalisierten Link zur Freigabe enthält. Bestandteil von CHEKX ist außerdem, dass die BAT Markenseiten bei der Internet Content Rating Association (ICRA) gelabelt und mit dem System ICRAplus ausgestattet sind. Eltern können den Browser so einstellen, dass gelabelte Internetseiten gesperrt werden.
Originaltext: BAT British American Tobacco Germany Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12459 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12459.rss2
Pressekontakt: Ulf Bauer Leiter Unternehmenskommunikation British American Tobacco (Germany) Tel.: +49 40 4151 2573 e-mail: ulf_bauer@bat.com
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