Pfeiffer: Wettbewerb im deutschen Strommarkt nicht vorhanden - Kartellamtsentscheidung stärkt Vorhaben des Bundeswirtschaftsministers
Geschrieben am 20-12-2006 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Abmahnung des Bundeskartellamts erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Die vorläufige Kartellamtsentscheidung ist ein wichtiges Signal. Damit wird nochmals klar, dass der Bundeswirtschaftsminister Glos mit seinem Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem richtigen Weg ist. Das Bundeskartellamt hat die Einbeziehung von Emissionszertifikaten für Kohlendioxid in den Industrie-Strompreis als "missbräuchlich" bezeichnet und den Stromversorger RWE deswegen abgemahnt. Auch EON muss mit einer Abmahnung rechnen.
Die beiden Versorgungsunternehmen erzeugen gemeinsam rund 60 Prozent der Nettostrommenge in Deutschland. Ein ehrlicher Wettbewerb kann da nicht stattfinden. Dabei ist Wettbewerb das Schlüsselthema in der Energiepolitik. Beschleunigter Netzanschluss, Ausbau der Kuppelstellen und der Netze sowie die Anreizregulierung sind zentrale Projekte, die das Bundeswirtschaftsministerium aktiv vorantreibt, um den Wettbewerb zu entfachen. Das Verfahren zeigt auch, wie wichtig eine starke Kartellbehörde ist, um Marktmissbrauch zu verhindern.
Seit Einführung des Emissionshandels haben sich die Strompreise deutlich erhöht, was die Stromversorgungsunternehmen - trotz Gratiszuteilung der Zertifikate - zum Teil mit dem Emissionshandel begründen. Der Erzeugerpreis von Strom orientiert sich im Wesentlichen an den Brennstoff- und CO2-Zertifikatekosten. Das Kartellamt sieht aber nur eine Überwälzung des Zertifikatewertes von bis zu 25 Prozent als gerechtfertig an. Alles darüber hinaus ist ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Entscheidung des Kartellamts zeigt, dass nur ein funktionierender Wettbewerb im Energiemarkt gegen steigende Preise hilft, denn so wird Preistreiberei durch Marktmissbrauch verhindert.
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