Pfeiffer: Chancen des Antrags gewissenhaft prüfen - Strommengenübertragung zeigt klimapolitische und volkswirtschaftliche Vorteile auf
Geschrieben am 22-12-2006 |
Berlin (ots) - Zum gestrigen Antrag der EnBW auf Strommengenübertragung erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Mit EnBW hat nun der zweite Betreiber von Kernkraftwerken die Übertragung von Stromkontingenten beantragt. Jetzt liegt der Ball beim Bundesumweltminister, im Einvernehmen mit der Kanzlerin und dem Bundeswirtschaftsminister den Antrag sorgfältig zu prüfen und zu entscheiden.
Der Energiestandort Deutschland kann nur profitieren, sollte der Block I von Neckarwestheim durch den Strommengentausch länger am Netz bleiben.
Beispiel Klimaschutz: Das Kernkraftwerk reduziert den CO2-Ausstoß um jährlich 4 Millionen t. Die Abschaltung würde genau in die zweite Emissionshandelsperiode fallen. Der Weiterbetrieb von Neckarwestheim I verschafft dem NAP II etwas Luft und hilft, die Klimaziele kosteneffizient zu erreichen.
Beispiel Wettbewerbsfähigkeit: der Weiterbetrieb des Kernkraftwerks dämpft die Strompreise. Dies ergibt sich aus dem entlastenden Effekt auf die Nachfrage nach CO2-Zertifikaten und aus einer kostengünstigen Stromproduktion.
Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn der Weiterbetrieb auf höchstem Sicherheitsniveau garantiert wird.
Beim vorliegenden Antrag der EnBW handelt es sich um eine neue Verteilung von Reststrommengen, nicht um eine generelle Laufzeitverlängerung. Es ist also keine Aufkündigung der Ausstiegsvereinbarung. Eine Laufzeitverlängerung kann nur der Gesetzgeber ermöglichen, indem er das Atomgesetz novelliert. Ein Schritt, der aber längst überfällig ist, denn mit dem Strommengentausch werden die energiepolitischen Probleme nur verschoben, aber nicht gelöst.
Kernenergiestrom spielt als klimafreundlicher Energieträger weltweit eine zunehmend wichtige Rolle. Um langfristig ambitionierte Klimaziele erreichen zu können, brauchen wir den Ausstieg aus dem Kernenergieausstieg. Deutschland ist mit dieser Entscheidung international isoliert. Deutschland täte gut daran, am ausgewogenen Energiemix ohne Denkverbote festzuhalten. Einen Mix, der die Kernenergie ebenso berücksichtigt wie das breite Angebot der Erneuerbaren bis hin zu modernen Gas- und Kohlekraftwerken.
Die drei wesentlichen Eckpunkte der Energiepolitik - Versorgungssicherheit, Preisstabilität sowie Umwelt- und Klimaschutz - können ohne Kernkraft nicht angemessen umgesetzt werden.
Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Übertragung von insgesamt 46,9 Terawattstunden aus dem Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim II auf Neckarwestheim I beantragt. Mit der Übertragung dieser Strommenge ergibt sich für Neckarwestheim I eine voraussichtliche Verlängerung der Betriebszeit um etwa acht Jahre, also voraussichtlich bis zum Jahr 2017, während sich im Gegenzug die Laufzeit des abgebenden Kernkraftwerks Neckarwestheim II um etwa fünf Jahre verkürzt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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