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DIHK: Ab 1.Januar gilt Rundfunkgebührenpflicht für PCs/ Politik muss Neuordnung zügig anpacken

Geschrieben am 28-12-2006

Berlin (ots) - Die Politik muss im kommenden Jahr zügig die
versprochene Neuordnung der Rundfunkgebühren angehen. Das derzeitige
geräteabhängige System ist angesichts der technischen Entwicklung
nicht mehr zeitgemäß. Das fordert der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) anlässlich der Einführung von
Rundfunkgebühren auf alle internetfähigen Geräte zum 1. Januar 2007.

Die Erhebung von Entgelten auf PCs, Laptops, UMTS-fähige
Mobiltelefone und PDAs, die für die Betriebe oft unverzichtbare
Arbeitsgeräte sind, aber im Regelfall nicht als Empfangsgeräte
genutzt werden, muss auf eine möglichst kurze Übergangszeit
beschränkt bleiben.

Die Belastungen für die Unternehmen werden Dank massiver Proteste
aus der Wirtschaft zwar nicht so hoch ausfallen wie anfangs
befürchtet. Dennoch entstehen zusätzliche Kosten: Betriebe, die
bislang kein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet und
somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, müssen jetzt
künftig monatlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
abführen. Dabei besteht nach Auskunft der Rundfunkanstalten die
Pflicht zur selbstständigen Anmeldung.

Welche Geräte und Betriebe genau betroffen sind, ob man die
Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen kann, für wie
viele PCs je Betriebsgrundstück gezahlt werden muss, wie sich die
Gebührenpflicht für Betriebe mit mehreren Standorten, für
Telearbeiter oder Bürogemeinschaften gestaltet und viele weitere
Einzelheiten erläutert der DIHK jetzt in einem aktualisierten
Merkblatt. Abrufbar unter www.dihk.de (Rubrik Branchen Information
und Kommunikation).

Originaltext: DIHK Dt. Industrie- und Handelskammertag
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39438
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39438.rss2

Pressekontakt:
Katrin Sobania
Telefon (030) 20308-0
sobania.katrin@berlin.dihk.de


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