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Stellungnahme von Paul Gauselmann - Vorsitzender des VDAI e.V. - / VDAI-Wirtschaftspressekonferenz / 15. Januar 2007, Düsseldorf, Industrie-Club e.V.

Geschrieben am 15-01-2007

Düsseldorf/Berlin (ots) - Das gerade beendete Jahr 2006 bleibt in
der Geschichte der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft als ein
außergewöhnlich bewegtes, aufreibendes aber auch richtungsweisendes
Jahr dauerhaft im Bewusstsein, so der Vorsitzende des Verbandes der
Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI), Paul Gauselmann.

Spielverordnung

Nach einem über siebenjährigen zum Teil verbissenen politischen
Ringen und Tauziehen zeichnete sich im letzten Quartal 2005 endgültig
ab, dass eine neue Spielverordnung politische Realität werden kann.
Nach dem entsprechenden Beschluss des Bundesrates vom 14. Oktober
2005 und dem anschließenden Notifizierungsverfahren bei der
EU-Kommission stand allerdings erst am 23. Dezember 2005 endgültig
fest, dass die neue Spielverordnung zum 01. Januar 2006 in Kraft
treten kann.

Da die endgültigen Eckdaten für Unterhaltungsspielgeräte mit
Geldgewinnmöglichkeit jedoch nicht rechtzeitig zur Verfügung standen,
da u. a. bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (BTP) ein
drei- bis sechsmonatiger Geräteprüfungszeitraum einzuplanen ist,
konnte es zum Jahresbeginn keine Geräte nach der neuen Verordnung
geben. "Als Konsequenz sah sich der VDAI gezwungen, die traditionell
zum Jahresbeginn stattfindende Internationale Fachmesse
Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) - damals noch in Nürnberg -
ausfallen zu lassen", so Paul Gauselmann.

Heute, zwölf Monate später, kommt diese Messe zu einem optimalen
Zeitpunkt. Erstmals findet sie in Düsseldorf statt. Die deutschen
Aufstellunternehmer haben in einer Befragung mehrheitlich für diesen
Messestandort gestimmt. Schließlich ist Nordrhein-Westfalen der
zentrale Kernmarkt der Branche mit den meisten Unternehmen, zirka
27.000 Arbeitsplätzen und der zentralen Industrie.

Vom 16. - 18. Januar 2007 werden vielfältige Produktinnovationen
präsentiert, in die erste Erfahrungen mit den Möglichkeiten und
Chancen der neuen Spielverordnung eingeflossen sind. Das nationale
und internationale Fachpublikum kann sich nach Meinung des
Verbandsvorsitzenden auf jede Menge innovativer Spielsysteme freuen.

Die in die neue Spielverordnung gesetzten Branchenerwartungen, z.
B. 27 Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit, davon 15
Einzelspielgeräte und 2 Mehrplatzspielgeräte mit je 6 Spielplätzen,
wurden nur zum Teil erfüllt. In Spielstätten dürfen nunmehr nur
maximal 12, statt bisher 10 Unterhaltungsspielgeräte mit
Geldgewinnmöglichkeit und in der Gastronomie drei statt zwei
aufgestellt werden. Die Gewinnanreize bleiben klar begrenzt.
Vermögensverschiebungen oder die Gefahr eines unangemessenen
Verlustes in kurzer Zeit sind ausgeschlossen. Der maximale
durchschnittliche Spielverlust je Stunde darf 33,00 EURO (bisher
28,96 EURO) nicht überschreiten. In der Praxis beträgt er im
Durchschnitt 25,00 EURO. Die Summe der maximal möglichen Verluste in
einer einzelnen Stunde beträgt 80,00 EURO (bisher 60,00 EURO) und die
maximale mögliche Summe der Gewinne in einer Stunde beträgt 500,00
EURO (bisher 600,00 EURO).

Die Spielverordnung brachte darüber hinaus weitere wesentliche
Einschnitte, so das Jackpot-Verbot und das sofortige Verbot von rund
60.000 Fun-Games.

Anderseits haben die neuen Eckdaten für Unterhaltungsspielgeräte
mit Geldgewinnmöglichkeit den Spieleentwicklern aber einen größeren
Gestaltungsspielraum eröffnet.

Spieleinsatzsteuer versus Umsatzsteuer

Waren die ersten Monate des Jahres als Konsequenz aus der neuen
Spielverordnung von deutlichen Umsatzverlusten auf Seiten der
Aufstellunternehmen durch den Wegfall des Gerätesegments "Fun-Games"
geprägt, verstärkte das Damoklesschwert einer Sondersteuer, die so
genannte Spieleinsatzsteuer, das negative Investitionsverhalten der
Aufstellunternehmen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2005
die Umsatzbesteuerung von Unterhaltungsspielgeräten mit
Geldgewinnmöglichkeit wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht gekippt
hatte - weil die Automaten in den Spielbanken umsatzsteuerfrei waren
- , verhinderten unterschiedliche politische Interessen zwischen dem
Bund und den Bundesländern eine zeitnahe und rasche Klärung einer
neuen Besteuerung des Unterhaltungsspiels mit Geldgewinnmöglichkeit.

"Monatelang wurde für uns Unternehmer zermürbend darüber
gestritten", so Paul Gauselmann. Die von den Ländern ins Spiel
gebrachte Spieleinsatzsteuer, war in ihrer Konsequenz eine
Existenzvernichtung. Erst am 07. April nahm der Bundesrat das bereits
vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher
Steuergestaltungen" an. Es konnte am 06. Mai 2006 in Kraft treten.
Nunmehr unterliegen das gewerbliche Geld-Gewinnspiel und die Umsätze
der öffentlichen Spielbanken der Umsatzsteuerpflicht. "Für mich", so
Paul Gauselmann, "war dies eine erneute Geburtsstunde der
Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Endlich gab es für die Unternehmen
wieder Planungssicherheit und das Investitionsklima in Verbindung mit
der neuen Spielverordnung hat sich im zweiten Halbjahr 2006 merklich
verbessert."

Föderalismusreform

Mit großer Aufmerksamkeit hat die Unterhaltungsautomatenwirtschaft
die politische Debatte um die Föderalismusreform verfolgt. Natürlich
haben auch die Unternehmen der Automatenwirtschaft die Bestrebungen
zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung begrüßt.
Lobenswerter- und konsequenterweise wurde mit der Föderalismusreform
das "Recht der Spielhallen" vom Bund auf die Länder verlagert. Denn
Fragen der Spielhallenstandorte, des Baurechtes und der
Öffnungszeiten waren immer schon in der Zuständigkeit der Länder bzw.
kommunalen Gebietskörperschaften.

Wirtschaftliche Lage 2006

Diese politischen Prozesse, die ihnen immanenten Chancen und
Risiken und letztendlich ihre Ergebnisse blieben konsequenterweise
nicht ohne Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage und Entwicklung
der Unterhaltungsautomatenwirtschaft im Jahr 2006.

Zuwachs bei Unterhaltungsspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit

Über das Jahr wurden deutschlandweit insgesamt zirka 96.000
Musik-, Sport- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne
Geldgewinnmöglichkeit abgesetzt. Dies entspricht einer Steigerung von
14,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bedingt durch die Möglichkeiten der neuen Spielverordnung
verzeichnete insbesondere die wichtigste Produktgruppe der
Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit einen Zuwachs von
28,3 Prozent. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
vermeldete 94.995 Neuzulassungen. Da nicht alle erteilten
Neuzulassungen zu einem Absatz von Geräten führen, ist das
tatsächliche Marktvolumen weit geringer. Die Zahl der verkauften,
vermieteten und verleasten Unterhaltungsspielgeräte mit
Geldgewinnmöglichkeit lag 2006 bei rund 90.000. Diese positive
Entwicklung konnte aber den Trend des Geräteabbaus nicht stoppen, der
durch den sofortigen Abbau von Fun-Games auf Grund der neuen
Spielverordnung 2006 massiv verstärkt wurde.

Die Zahl der in Deutschland aufgestellten Unterhaltungsautomaten
geht seit vielen Jahren beständig zurück. Nahm ihre Zahl zwischen
2001 und 2005 um insgesamt 51.000 aufgestellte Automaten ab, so
brachte das zurückliegende Jahr einen dramatischen Abwärtstrend.
Allein in diesem Jahr ist ein Minus von 42.000 Automaten zu
vermelden. Insgesamt waren zum Jahresende nur noch 321.500
Unterhaltungsautomaten in Deutschland aufgestellt. Im Jahre 2001
belief sich ihre Zahl hingegen noch auf 414.500.

Diese Zahlen belegen den Anteilsverlust des gewerblichen
Geldgewinnspiel von 24,3 Prozent (1995) auf 21,5 Prozent (2005) am
gesamten Glücks- und Gewinnspielmarkt in Deutschland. Gewinner waren
hier die staatlichen (Länderrecht) und staatlich konzessionierten
Unternehmen, die bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in
Sachen Sportwetten vom März 2006 und den Auseinandersetzungen
zwischen dem Bundeskartellamt und den Lotto-Gesellschaften,
uneingeschränkt neue Angebotsformen auf den Markt bringen konnten.

Die Bruttospieleinsätze des Glücks- und Gewinnspielmarktes
beliefen sich 2005 auf zirka 27 Mrd. EURO.

Abbau der Fun-Games

Auslöser des massiven Geräteabbaus ist das seit dem 01. Januar
2006 geltende Verbot von Fun-Games. Aufgrund dieses Verbotes in der
neuen Spielverordnung mussten ohne zeitliche Übergangsregelung rund
60.000 Geräte abgebaut werden. Im Schnitt wurden zuvor in
Spielstätten zwischen acht und neun Fun-Games bei 10
Geld-Gewinn-Spiel-Geräten betrieben. Im Gegenzug gestand die Politik
allerdings nur eine Erhöhung der Anzahl der maximal in einer
Spielstätte erlaubten Unterhaltungsspielgeräte mit
Geldgewinnmöglichkeit von 10 auf 12 zu. In der Gastronomie wurde ihre
Anzahl von zwei auf drei erhöht.

Sonderkonjunktur Sportspielgeräte

Eine kleine Sonderkonjunktur erlebten in 2006 die
Sportspielgeräte. Ihr Absatz hat mit hoher zweistelliger Rate
zugenommen. Aber trotz der Impulse durch die Fußball-WM handelte es
sich zum großen Teil um Ersatzbeschaffungen nach einer jahrelangen
Investitionszurückhaltung. Die Anzahl der aufgestellten und
gewerblich betriebenen Sportspielgeräte erhöhte sich auf nunmehr
55.500.

Umsatzrückgang von 3,4 Prozent

Die drei Branchenstufen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft -
herstellende Industrie, Großhandel und Betreiber/Aufstellunternehmen
- realisierten 2006 einen aufaddierten Umsatz von 3,74 Mrd. EURO.
Dies entspricht insgesamt einem Minus von 3,4 Prozent gegenüber dem
Vorjahr.

Während sowohl die Gerätehersteller als auch der Großhandel, mit
etwas schwächerer Dynamik, kräftige Umsatzzuwächse erzielen konnten,
kam es auf Seiten der Aufstellunternehmen zu einem Umsatzeinbruch von
sieben Prozent im Jahresdurchschnitt. Die Umsätze sanken von 3,2 Mrd.
EURO (2005) auf 2,97 Mrd. EURO in 2006. Die Spieleinsätze beliefen
sich insgesamt auf ca. 6,8 Mrd. EURO. Hiervon wurden mehr als 60
Prozent als Spielgewinn wieder ausgeschüttet.

Ursächlich für diese Umsatzentwicklung waren die Auswirkungen der
neuen Spielverordnung. Die Unternehmen waren gezwungen, ihre
Kapazitäten bei Fun-Games vollständig abzubauen, ohne dass zunächst
ausreichende Möglichkeiten zur Kompensation durch
Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit nach neuer
Spielverordnung bestanden. Verlorenes Terrain konnte erst wieder im
Verlauf des 2. Halbjahres gut gemacht werden. Bei
Geld-Gewinn-Spiel-Geräten expandierte das Geschäft im 4. Quartal
kräftig.

Die Investitionsquote der Aufstellunternehmen hat zwischenzeitlich
deutlich angezogen und nach der Talsohle von 2003 (18,2 Prozent) in
2006 ihren bisherigen Höhepunkt mit 26 Prozent erreicht. Für Paul
Gauselmann zeigt dies, dass sich das Investitionsklima spürbar
verbessert hat. Dies ist sicherlich aber auch darauf zurückzuführen,
dass auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes viele
Unternehmen mit nicht rechtskräftigen Steuerbescheiden Umsatzsteuer
insgesamt in Milliardenhöhe zurückerstattet bekamen.

Allerdings müssen immer noch Zweifel angemeldet werden, ob dieses
Niveau ausreicht, die Herausforderungen des zunehmenden
Wettbewerbsdrucks auf dem Glücks- und Gewinnspielmarkt seitens des
Staatsmonopols und der Angebote im Internet erfolgreich zu bestehen.

Prävention wird groß geschrieben

Auch in Präventionsfragen habe die
Unterhaltungsautomatenwirtschaft keinen Nachholbedarf. Der
Auffassung, dass nur der Staat das Suchtpotenzial der Spieler
verringern könne, widersprach der Verbandsvorsitzende. Das können
auch Private. Federführend in der Glücks- und Gewinnspielbranche hat
die Unterhaltungsautomatenwirtschaft hier Beispielhaftes geleistet.
Seit Jahren gibt es klar definierte und umgesetzte Standards. Dazu
zähle das Angebot der telefonischen Spielerberatung in Zusammenarbeit
mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA),
Warnhinweise an jedem Unterhaltungsspielgerät mit
Geldgewinnmöglichkeit, Spielpausen nach einer Stunde ununterbrochenen
Spiels an einem Gerät, Aufstellung der Geräte in getrennten
Zweiergruppen, Schulungen des Personals, absolutes Alkoholverbot in
Spielstätten, Auslage von Informationsmaterial und eine konsequente
Einhaltung des Jugendschutzes: kein Zugang zu Spielstätten unter 18
Jahren! "Damit haben wir Zeichen gesetzt und fordern andere Anbieter
zur konsequenten Nachahmung auf", so der Verbandsvorsitzende.

Ein Abgleich von Spielerdaten bei ca. 8.000 Spielstätten und in
rund 100.000 Gaststätten scheidet schon aus datenschutzrechtlichen
Gründen aus, so Paul Gauselmann.

Ausblick

Der Verbandsvorsitzende geht verhalten optimistisch in das neue
Jahr, denn nun gelte es verantwortlich die Chancen der neuen
Spielverordnung zu nutzen und den Spielgästen in den kommenden
Monaten ein innovatives und attraktives Freizeitangebot zur Verfügung
zu stellen. Paul Gauselmann ist sicher, dass die mittelständisch
strukturierten Unternehmen alle Kräfte mobilisieren, um sich positiv
weiterzuentwickeln, auch um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern
und neu zu schaffen!

Der Verbandsvorsitzende forderte von der Politik ein konsequentes
Vorgehen gegen illegale Angebote, nicht zuletzt um dem Schutz der
Spieler vor wirtschaftlichen und psychischen Schäden sinnvoll zu
entsprechen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um einen
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen rechnet der Industrieverband immer
noch mit einer verantwortlichen Liberalisierung des Marktes.
Entscheidende Stichworte sind z. B. Europarecht und
Dienstleistungsfreiheit. "Die bisherigen Staatsmonopolisten versuchen
ihre Pfründe zu sichern. Eine verantwortliche Öffnung der Monopole
ist aber notwendig um den unkontrollierten Abfluss von Spieleinsätzen
ins Ausland einzudämmen und das illegale Spiel zu bekämpfen. Das
schafft der Staat in der heutigen Welt nicht", so Paul Gauselmann.
Andere europäische Länder, wie England schon immer und neuerdings
Österreich, Italien seit wenigen Wochen und in Zukunft die Region
Madrid (Spanien) haben sich diesen Herausforderungen gestellt und
ihre Wettmärkte liberalisiert. "Deutschland als Kernland Europas kann
auf Dauer keine Festung für das überholte staatliche Monopol
bleiben", so der Verbandsvorsitzende. Auch in diesem Segment sieht er
zukünftig weitere Marktchancen für die deutsche
Unterhaltungsautomatenwirtschaft.

Eindringlich appellierte der Verbandsvorsitzende und Unternehmer
an die kommunalen Gebietskörperschaften die Vergnügungssteuerschraube
nicht zu überdrehen. Aber generell gilt: die Vergnügungssteuer ist
ein Relikt des letzten Jahrhunderts. "Wie kann man verstehen, dass
Spaß steuerpflichtig ist?"

Originaltext: VDAI - Automatenindustrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29943
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_29943.rss2

Pressekontakt:
VERBAND DER DEUTSCHEN AUTOMATENINDUSTRIE E.V.
Dircksenstraße 49, 10178 Berlin
Tel.: (0 30) 28 40 70, Fax: (0 30) 28 40 72 72
E-Mail: vdai@vdai.de
Internet: www.vdai.de


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