Karstadt Vorreiter bei Verbraucher-Information zum Elektro-Gesetz
Geschrieben am 28-03-2006 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Zum ersten Mal geht der "Green Electronics-Preis" der Deutschen Umwelthilfe im Rahmen der Umsetzung des Elektro-Gesetzes an ein Handelsunternehmen
Laut Elektro-Gesetz ist es seit dem 24. März 2006 verboten, ausrangierte Elektro-Geräte über den Restmüll zu entsorgen. Sie müssen bei den kommunalen Sammelstellen oder Sammlungen abgegeben werden. Die Rückgabe ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert das nur, wenn die, die es betrifft, informiert sind und wirklich mitmachen. Das Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden, ihre Bürger über die getrennte Sammlung von Altgeräten zu informieren. Das Handelsunternehmen Karstadt ist über die gesetzlichen Vorschriften hinaus aktiv geworden, um seine Kunden bereits beim Neukauf von Elektro-Geräten auf die nunmehr getrennte Entsorgung hinzuweisen. Dafür erhält das Unternehmen den "Green-Electronics-Preis April 2006". Der Ehrenpreis wurde am heutigen Dienstag in den Räumen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dem Umweltschutzbeauftragten der Karstadt-Warenhaus GmbH, Klaus Wilmsen, überreicht.
"Karstadt hat dem "Geiz ist geil"-Wahn widerstanden und motiviert stattdessen seine Kundinnen und Kunden zu verantwortungsvollem Konsum. Konkrete Aufklärung über die neue Getrenntsammlung von Elektro-Geräten aller Art ist am Ort des Geschehens unverzichtbar, wenn das Gesetz Erfolg haben soll", lobte Resch.
"Es bietet sich an, im direkten Kontakt mit den Kunden eine entsprechende Verbraucheraufklärung durchzuführen", erklärte Wilmsen bei der Preisverleihung. "Im Rahmen ihrer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie will die Karstadt Warenhaus GmbH durchaus auch über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus aktiv werden. Dieser Verantwortung stellen wir uns. Konkret heißt das, dass wir unsere Kundinnen und Kunden umfassend über das neue Gesetz informieren. Der "Green Electronics-Preis" zeigt uns, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind".
Karstadt verkauft im Jahr ca. 3,4 Millionen elektrische Produkte aller Art. Das Sortiment reicht von Spülmaschinen, Backöfen und Bügeleisen über Notebooks, Handys, Fernseher, Bohrmaschinen und Gameboys bis zu Sportgeräten. In allen diesen Verkaufsbereichen werden die Verbraucher seit dem Stichtag am 24. März 2006 umfassend über die gesetzlichen Neuerungen informiert.
"Wir haben uns in den letzten Tagen im Handel umgesehen. In keinem Geschäft sonst wurde vergleichbar umfangreich, klar und verbraucherfreundlich zum Elektro-Gesetz informiert", berichtete Eva Leonhardt, die DUH-Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft aus der Praxis. "In manchen Handelsketten wird bisher überhaupt nicht auf die Pflicht zur Geräterückgabe hingewiesen, in anderen hängen unscheinbare Info-Blätter an den Wänden - sie könnten genauso gut das Wochenmenü der Kantine auflisten." Außerdem sei nicht selbstverständlich, dass die von der Karstadt-Zentrale verteilten Informationen flächendeckend und pünktlich seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung eingesetzt würden. Bei einer Elektrogeräte-Kette habe man beispielsweise in einigen Filialen keinerlei Informationen gefunden. Auf Nachfragen erklärten Mitarbeiter, daran werde sich auch nichts ändern. In andern Filialen der gleichen Kette waren die Hinweisblätter zwar vorhanden, gingen jedoch in dem mit "Schnäppchen-Angeboten" gepflasterten Produktangebot unter.
Karstadt ließ Flyer in einer Millionen-Auflage drucken. Sie liegen nun bundesweit in allen Filialen an den Kassen und geeigneten Ablagen aus. Zusätzlich weisen Kassenaufsteller und Displays in den Verkaufsregalen der Elektro-Abteilungen unter der Parole: "zu wertvoll für den Müll" auf die Rückgabemöglichkeiten alter Geräte bei den kommunalen Sammelstellen hin. Im Vorfeld wurden darüber hinaus auch die Mitarbeiter umfassend informiert. Kommunen, Verbände und verschiedene Institutionen haben bereits großen Gefallen insbesondere an dem Flyer gefunden. Im Interesse der Sache stellt Karstadt die Materialien auch Dritten zur Verfügung.
Bei der freiwilligen Rücknahme von Altgeräten beschränkt sich Karstadt in erster Linie auf ausgediente Großgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke. Diese werden bei Lieferung eines Neugerätes abgeholt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Verbraucher diesen Service wünschen, erspart er ihnen doch den aufwändigen Transport der schweren Geräte zum Wertstoffhof. Im letzten Jahr führte Karstadt mehr als 60.000 Geräte über externe Dienstleister der qualifizierten Verwertung zu. Die flächendeckende Rücknahme aller Produkte in den Filialen stoßen jedoch bei Karstadt - wie bei anderen großen Handelsunternehmen - an Grenzen der logistischen Machbarkeit.
Für die Kommunen ist die Geräterücknahme im Gegensatz dazu gesetzliche Pflicht. DUH-Recherchen zeigen in den Starttagen des Gesetzes große Unterschiede bei der Geräteerfassung am Wertstoffhof. In vielen Städten und Gemeinden verlief der Gesetzesstart recht reibungslos. Einzelne Gemeinden in Brandenburg erklärten jedoch auf telefonische Anfrage, die kostenlose Rücknahme von Altgeräten beginne erst am 1. April, andere Kommunen im Bodensee-Umkreis wissen noch nicht, dass auch Leuchtstoffröhren separat erfasst werden müssen. Auch einige Hersteller und ihre beauftragten Entsorger waren bei der Umsetzung ihrer Pflichten etwas in Verzug: nicht alle Container waren rechtzeitig angekommen. "Es ist nicht überraschend, dass ein solch komplexes System nicht vom ersten Tag an flächendeckend von Null auf 100 durchstartet", kommentierte DUH-Expertin Leonhardt. "Das System funktioniert überall dort, wo Kommunen und Entsorger kommunizieren und für praxisnahe Lösungen bei der Containeraufstellung und Abholung am Wertstoffhof gesorgt haben." Die im Gesetz vorgeschriebene Abholanordnung gewährleiste nicht, dass der Entsorger, der einen Container stellt, diesen auch wieder abholt. Notwendig zur Umsetzung seien daher Absprachen vor Ort. Bei der EAR liefen zwar fast alle Informationen zusammen, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sei das Register jedoch nicht befugt, direkt in das Geschehen einzugreifen. Die immer wieder aufgeworfenen Fragen der Umsetzung ändere jedoch eines nicht: die sinnvolle Verpflichtung der Verbraucher, ihre Altgeräte getrennt zu sammeln.
Zum Projekt "Green Electronics" Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics" die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert.
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Das ElektroG schreibt vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte in Städten und Gemeinden ist ab dann flächendeckend kostenfrei, für die Verwertung tragen die Hersteller Verantwortung. Diese ist im ElektroG erstmals detailliert geregelt. Je nach Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent einzuhalten.
In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an - im Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten diese in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Nach verschieden Schätzungen wurden bisher nur etwa 10 bis 30 Prozent der Geräte getrennt erfasst und verwertet. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem ab Juli 2006 der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen Geräten gezielt verringert.
Zum Start der flächendeckenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten in Städten und Gemeinden am 24. März 2006 hat die DUH ein Info-Telefon eingerichtet. Unter der kostenfreien Nummer 0800 11 77 1 77 werden montags bis freitags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr Verbraucherfragen zum ElektroG beantwortet.
Weitere Informationen: www.green-electronics.info
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.(DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, mobil 0171/3649170, E-Mail: resch@duh.de
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545, E-Mail: leonhardt@duh.de
Klaus Wilmsen, Leiter Qualitätssicherung/ Umweltschutzbeauftragter der Karstadt Warenhausgesellschaft mbH, Tel.: 0201/727-5220, Fax: 0201/727-695220, E-mail: klaus.wilmsen@karstadt.de
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