WAZ: Hartz und der "Deal" vor Gericht: Ein Urteil à la carte - Leitartikel von Ulf Meinke
Geschrieben am 25-01-2007 |
Essen (ots) - Das Urteil der öffentlichen Meinung dürfte Peter Hartz härter getroffen haben als die juristische Strafe. In gewisser Weise hatte der Hartz-Prozess längst begonnen, als die offizielle Anklage noch weit entfernt war. Und doch: Selbst nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist die Akte Hartz noch nicht geschlossen. Denn die Bewährungsstrafe dürfte abermals eine Debatte anstoßen, diesmal über das Für und Wider so genannter "verfahrensbeendender Absprachen", die selbst Juristen als "Deals" bezeichnen.
Mit dem Mannesmann-Verfahren und dem Hartz-Prozess sind es bezeichnenderweise zwei Wirtschaftsprozesse, die politische Diskussionen über einen vermeintlichen Handel mit der Gerechtigkeit entfacht haben. Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis, Josef Ackermann gilt juristisch als unschuldig. Was, werden sich viele Menschen fragen, muss man denn noch tun, damit Gerichte "im Namen des Volkes" Freiheitsstrafen verhängen? Wird bei Bossen und Bürgern etwa mit zweierlei Maß geurteilt? Gibt es gar ein Reichenrecht, das es gut betuchten Prominenten ermöglicht, sich auch gegen schwerste Vorwürfe freizukaufen?
Ja, der "Deal" gehört zum Strafprozess, auch wenn er - zu Recht - ein umstrittenes Instrument im Alltag der vielfach überlasteten Gerichte darstellt. Peter Hartz hat die Möglichkeiten dieser juristischen Praxis für sich genutzt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Gegenzug konnte er einen kurzen Prozess erwarten - ohne peinliche Aussagen von Prostituierten oder zweifelhaften Geschäftspartnern. Wohlgemerkt: Ein mildes Urteil nach einem eindeutigen Schuldeingeständnis ist kein Promi-Privileg. Diese Regel gilt nicht nur für Hartz, sondern auch für einen Hühnerdieb. Fatal allerdings ist, dass die Verfahren um Hartz und Ackermann einige Skepsis gegen den Rechtsstaat schüren. Hartz wollte (um seinen Ruf zu retten) das Rotlichtmilieu vor Gericht heraushalten, Ackermann wollte (um Bankchef zu bleiben) auf jeden Fall eine Verurteilung umgehen. Jeweils mit Erfolg. Beide Manager mussten zahlen - und erhielten doch ihr Urteil à la carte.
Dies erzeugt, nun ja, einen gewissen Erklärungsbedarf. Denn es läuft etwas falsch, wenn im Hinterzimmer ausgehandelt wird, was bei Lichte besehen auf Unverständnis stößt. Klar ist: Es darf auch nicht der Hauch eines Verdachts entstehen, dass in Deutschland eine Kungeljustiz entscheidet. Deshalb sind klarere Regeln für die "verfahrensbeendenden Absprachen" ebenso zwingend erforderlich wie größere Sensibilität der beteiligten Juristen.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
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