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Geplante Reform des Spendenrechts bringt Vorteile für gemeinnützige Verbände

Geschrieben am 06-02-2007

Bonn / Berlin (ots) - Seminar für gemeinnützige Verbände
informiert über aktuelle Gesetzesänderungen / Verbändereport ist
Medienpartner

Der Kurs des Gesetzgebers gegenüber gemeinnützigen Verbänden ist
widersprüchlich: einerseits wurde durch das Jahressteuergesetz 2007
der Umsatzsteuersatz für bestimmte Zweckbetriebe von sieben auf 19
Prozent angehoben, andererseits hat der Bundesfinanzminister
steuerliche "Hilfen für Helfer" angekündigt, die die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für spendenberechtigte Verbände verbessern können.
Ein entsprechender Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" liegt jetzt vor; die
Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
treten.

Das gegenwärtig geltende Spendenrecht ist nach Meinung der
Experten an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen. Die
einschlägigen Regelungen sind über die Abgabenordnung, das
Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, die
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und zwei Anlagen zu dieser
Verordnung verstreut. Da hat so mancher Zeitgenosse längst die
Übersicht verloren. Der vorliegende Gesetzentwurf will das Dickicht
entwirren und die Zusammenhänge für den Bürger verständlicher machen.

Neben Steuerverbesserungen, die den gemeinnützigen Körperschaften
mittelbar zugute kommen, ist auch eine unmittelbar wirkende
Verbesserung geplant. Die bisherige "Besteuerungsgrenze" von 30.670
Euro bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs. 3 AO) und die
gleich hohe Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen (§ 67
a AO) soll auf 35.000 Euro angehoben werden. Der Vorschlag einer
Arbeitsgruppe, diesen Betrag auf 100.000 Euro anzuheben, wurde leider
nicht aufgegriffen. Die vorgesehene Anhebung der Betragsgrenze würde
dazu führen, dass gemeinnützige Verbände keine Gewinnermittlung für
den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchführen (und daher einen
etwaigen Gewinn auch nicht versteuern) müssen, wenn die
Jahreseinnahmen den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten.
Entsprechend erhöht sich auch die Grenze für die Inanspruchnahme des
pauschalen Vorsteuerabzugs nach § 23 a UStG.

Am 15. März 2007 veranstalten die Kölner Verbände Seminar unter
dem Titel "Das Gemeinnützigkeitsrecht im Wandel" in Bonn ein
Fachseminar in dem ausführlich die Konsequenzen, die sich aus den
geplanten Gesetzesänderungen ergeben, erörtert werden. Darüber hinaus
erhalten die Teilnehmer eine fundierte Einführung in die Grundlagen
des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts für gemeinnützige Verbände,
Organisationen und Stiftungen und ihnen wird ein Überblick über
aktuelle Entwicklungen, Gestaltungsmöglichkeiten, Risiken und die
Gefahrenabwehr geboten. Die Referenten berichten dabei sehr praxisnah
und unter Auswertung der neuesten Urteile und Erlasse und helfen mit
zahlreichen Praxistipps weiter.

Umfassende Informationen zu den Auswirkungen der geplanten
Gesetzänderungen für Verbände bietet die aktuelle Ausgabe des
Verbändereport (www.verbaendereport.de). Informationen zum
Fachseminar finden Sie unter www.verbaendeseminare.de. (WL)

Originaltext: Verbändereport-Fachinformationen für die Führungskräfte der Verbände
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32528
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32528.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Lietzau
Verbändereport - Fachinformationsdienst für die Führungskräfte der
Verbände
Burgstr. 79, 53177 Bonn
Telefon (02 28) 93 54 93-30
Telefax (02 28) 93 54 93-35
lietzau@verbaende.com
www.verbaendereport.de
www.verbaende.com


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