Geplante Reform des Spendenrechts bringt Vorteile für gemeinnützige Verbände
Geschrieben am 06-02-2007 |
Bonn / Berlin (ots) - Seminar für gemeinnützige Verbände informiert über aktuelle Gesetzesänderungen / Verbändereport ist Medienpartner
Der Kurs des Gesetzgebers gegenüber gemeinnützigen Verbänden ist widersprüchlich: einerseits wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 der Umsatzsteuersatz für bestimmte Zweckbetriebe von sieben auf 19 Prozent angehoben, andererseits hat der Bundesfinanzminister steuerliche "Hilfen für Helfer" angekündigt, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für spendenberechtigte Verbände verbessern können. Ein entsprechender Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" liegt jetzt vor; die Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Das gegenwärtig geltende Spendenrecht ist nach Meinung der Experten an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen. Die einschlägigen Regelungen sind über die Abgabenordnung, das Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und zwei Anlagen zu dieser Verordnung verstreut. Da hat so mancher Zeitgenosse längst die Übersicht verloren. Der vorliegende Gesetzentwurf will das Dickicht entwirren und die Zusammenhänge für den Bürger verständlicher machen.
Neben Steuerverbesserungen, die den gemeinnützigen Körperschaften mittelbar zugute kommen, ist auch eine unmittelbar wirkende Verbesserung geplant. Die bisherige "Besteuerungsgrenze" von 30.670 Euro bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs. 3 AO) und die gleich hohe Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen (§ 67 a AO) soll auf 35.000 Euro angehoben werden. Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe, diesen Betrag auf 100.000 Euro anzuheben, wurde leider nicht aufgegriffen. Die vorgesehene Anhebung der Betragsgrenze würde dazu führen, dass gemeinnützige Verbände keine Gewinnermittlung für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchführen (und daher einen etwaigen Gewinn auch nicht versteuern) müssen, wenn die Jahreseinnahmen den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten. Entsprechend erhöht sich auch die Grenze für die Inanspruchnahme des pauschalen Vorsteuerabzugs nach § 23 a UStG.
Am 15. März 2007 veranstalten die Kölner Verbände Seminar unter dem Titel "Das Gemeinnützigkeitsrecht im Wandel" in Bonn ein Fachseminar in dem ausführlich die Konsequenzen, die sich aus den geplanten Gesetzesänderungen ergeben, erörtert werden. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer eine fundierte Einführung in die Grundlagen des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts für gemeinnützige Verbände, Organisationen und Stiftungen und ihnen wird ein Überblick über aktuelle Entwicklungen, Gestaltungsmöglichkeiten, Risiken und die Gefahrenabwehr geboten. Die Referenten berichten dabei sehr praxisnah und unter Auswertung der neuesten Urteile und Erlasse und helfen mit zahlreichen Praxistipps weiter.
Umfassende Informationen zu den Auswirkungen der geplanten Gesetzänderungen für Verbände bietet die aktuelle Ausgabe des Verbändereport (www.verbaendereport.de). Informationen zum Fachseminar finden Sie unter www.verbaendeseminare.de. (WL)
Originaltext: Verbändereport-Fachinformationen für die Führungskräfte der Verbände Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32528 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32528.rss2
Pressekontakt: Wolfgang Lietzau Verbändereport - Fachinformationsdienst für die Führungskräfte der Verbände Burgstr. 79, 53177 Bonn Telefon (02 28) 93 54 93-30 Telefax (02 28) 93 54 93-35 lietzau@verbaende.com www.verbaendereport.de www.verbaende.com
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