Neues Deutschland: zur Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Forderungen griechischer Opfer der Verbrechen der Wehrmacht an Deutschland
Geschrieben am 15-02-2007 |
Berlin (ots) - Da haben wir aber Glück gehabt: Es hätte für uns alle teuer werden können. Auch 62 Jahre nach dem Ende des Nazi-Reichs sind die im Namen der Deutschen von Deutschen verübten Verbrechen auch materiell längst nicht gesühnt. Auf viele Milliarden Euro werden berechtigte Forderungen Überlebender und Hinterbliebener geschätzt, bei denen Deutschland und Deutsche oft nicht mal mit Worten versucht haben, Schuld abzutragen. Nun aber der Freispruch aus Luxemburg: Deutschland darf in keinem EU-Staat wegen all der Morde, die SS-Männer und Wehrmachtssoldaten auf Befehl begangen haben, auf Schadenersatz verklagt werden. So hat der Europäische Gerichtshof im Fall des Massakers von Kalavrita entschieden. Dass die griechische Kleinstadt am 13. Dezember 1943 als »Vergeltung« für Aktionen von Partisanen niedergebrannt, dass alle männlichen Einwohner ab 13 Jahren erschossen wurden, spielte für die Entscheidung der Richter keine Rolle. »Operationen von Streitkräften« seien »typischer Ausdruck staatlicher Souveränität«, urteilten sie. Selbst wenn dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden. Ein schlimmes Urteil. Es schafft keinen (Rechts-)Frieden. Im Gegenteil. Denn Morden von Staats wegen bleibt damit innerhalb der EU faktisch straflos. Auch das 1999 auf dem Balkan, heute in Irak und Afghanistan, und morgen wer weiß wo. Niemand sollte sich da wundern, wenn Politiker und Militärs aufs Völkerrecht pfeifen.
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