Rechtsgutachten stützt Haftungsanspruch gegen DaimlerChrysler AG / Rücktrittsabsicht von Jürgen Schrempp wurde zu spät bekannt gegeben / Juragent AG finanziert Schadenersatzklagen gegen DaimlerChrysle
Geschrieben am 30-03-2006 |
Grünwald (ots) - Ein Rechtsgutachten des Kapitalmarktrechtlers Prof. Dr. Rüdiger Veil (Bucerius Law School, Hamburg) kommt zu dem Ergebnis, dass die vorzeitige Rücktrittsabsicht von Jürgen Schrempp, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DaimlerChrysler AG, schon vor dem 28. Juli 2005 eine zu veröffentlichende Insiderinformation war. Die DaimlerChrysler AG sei von der Veröffentlichungspflicht bis zur Aufsichtsratssitzung vom 28. Juli 2005 auch nicht befreit gewesen. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat wegen der verspäteten Ad-hoc-Veröffentlichung der vorzeitigen Rücktrittsabsicht von Jürgen Schrempp schon im September 2005 Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Zwischenzeitlich ist dort für mehr als zehn Kläger ein Musterverfahren nach dem KapMuG (Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz) anhängig. Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz ist ein Emittent verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Wird dies unterlassen, ist er im Schadensfall einem Dritten gemäß § 37b Wertpapierhandelsgesetz zu Schadenersatz verpflichtet.
Im Fall Schrempp stand diese Personalie bereits mehrere Wochen vor der Veröffentlichung fest. Nach Bekanntgabe der Rücktrittsabsicht von Schrempp war der Aktienkurs um mehr als zehn Prozent gestiegen. Anleger, die zwischen dem 1. Juni 2005 und dem 28. Juli 2005, 10:31 Uhr noch vor der Veröffentlichung der Rücktrittsabsicht ihre Aktien verkauften, können somit den entgangenen Gewinn beim Unternehmen einfordern.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat die Prozessfinanzierungsgesellschaft Juragent AG, Berlin, für von Rotter Rechtsanwälte geführte Klagen mit entsprechend hohem Schadensvolumen eine Prozessfinanzierungszusage erteilt. Dies hat zur Folge, dass Geschädigte - abgesehen von der Erfolgsbeteiligung der Juragent AG - keinerlei Prozesskostenrisiko zu tragen haben, wenn sie gegen die DaimlerChrysler AG klagen.
Rechtsanwalt Klaus Rotter: "Sowohl das Gutachten von Professor Veil als auch die Prozessfinanzierungszusage der Juragent AG stützen unsere Einschätzung, dass Schadenersatzklagen gegen die DaimlerChrysler AG hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten."
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Die Kanzlei ist im Bereich der Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen bezogen auf den erzielten Schadensersatz führend in Deutschland. Insgesamt hat Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren beigetragen. Weitere Informationen unter www.rotter-rechtsanwaelte.de
Originaltext: Rotter Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61719 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61719.rss2
Ansprechpartner für die Presse: Northoff.Com Public Relations Beratung, Frankfurt/Main Telefon: +49 (0)69 952977-00, Fax -10, E-Mail: rotter@northoff.com
Hinweis für Journalisten:
Auf der Anleger-Messe INVEST in Stuttgart vom 31. März bis 2. April 2006 ist die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Herr Klaus Rotter und Herr Bernd Jochem werden persönlich anwesend sein und stehen für Fragen gerne zur Verfügung (Halle 5.0 Stand 503).
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