Sperrfrist: 27. Februar 2007, 00:01 Uhr / EU-Kontrollen für Folterwerkzeuge bleiben zahnlos
Geschrieben am 26-02-2007 |
Berlin (ots) -
Sperrfrist: 27.02.2007 00:01 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Auch die jüngsten EU-Regelungen schaffen es nicht, den Handel mit Folterwerkzeugen wirksam zu unterbinden. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung von amnesty international (ai). Sie zeigt die Schwachstellen und Lücken der am 31.7.2006 in Kraft getretenen EU-Handelsregelung Nr. 1236/2005 auf. "Deutschland sollte während der EU-Präsidentschaft einen verbindlichen Zeitplan zur Verbesserung der bestehenden Regelungen aufstellen", forderte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von ai Deutschland.
Die neuen Regelungen können auch die deutsche Praxis bei Transfers möglicher Folterwerkzeuge betreffen. So wurden eindeutige Folterwerkzeuge wie bestimmte dornenbesetzte Schlagstöcke oder spezielle, für Hinrichtungen verwendete Seile gar nicht in die Verbotsliste aufgenommen. Der Handel mit Folterwerkzeugen innerhalb der EU ist von Kontrollen ausgenommen, obwohl es immer noch Berichte über Elektroschockfolter oder Misshandlungen aus EU-Staaten gibt.
Dass es deutschen Firmen leicht gelingt, trotz Kontrollen indizierte Folterwerkzeuge in Nicht-EU-Staaten zu exportieren, belegt auch ein am Montag abend ausgestrahlter Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz". "Wenn Elektroschockwaffen in Staaten wie Iran und Bangladesh gelangen, in denen immer noch gefoltert wird, besteht dringender Handlungsbedarf. Deutschland muss die Kontrollen verschärfen und illegale Exporte empfindlich bestrafen statt nur Bußgelder zu verhängen", sagte Barbara Lochbihler. ai fordert den sofortigen Stopp von Einsatz und Export von Elektroschockwaffen wie Paralysern und Tasern, da mögliche Gesundheitsschäden nicht vollständig bekannt sind.
Weitere Lücken der EU-Regelung betreffen Umweggeschäfte wie die Vermittlung von Geschäften mit Foltertechnologien und den Transit von Folterwerkzeugen aus Nicht-EU-Staaten. "Immer noch bestehen Unterschiede in den nationalen Kontrollsystemen, was Umweggeschäfte erleichtert; auch hier muss ein deutlicher Riegel vorgeschoben werden", sagte Mathias John, Rüstungsexperte von ai Deutschland. "Notwendig ist dabei eine Kontrolle auf höchstmöglichem Niveau."
Der Bericht "European Union: Stopping the Trade in the Tools of Torture" ist ab dem 27.2. auf www.amnesty.org verfügbar oder über die ai-Pressestelle erhältlich. Der Beitrag von "Report Mainz" zum Export von Elektroschockwaffen in Folterstaaten wird am 26.2. um 21:45 Uhr in der ARD ausgestrahlt.
Originaltext: amnesty international (ai) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7122 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7122.rss2
Kontakt: amnesty international Pressestelle 030/420248-306 presse@amnesty.de
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