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Rheinische Post: Die Pressefreiheit bleibt gefährdet - Von SVEN GÖSMANN

Geschrieben am 27-02-2007

Düsseldorf (ots) - Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt. So steht es in Artikel 5 des
Grundgesetzes. Der damalige Bundesinnenminister Schily und die
Sicherheitsbehörden müssen ihre Exemplare des Grundgesetzes
(absichtlich) verlegt haben. Ansonsten hätte das
Bundesverfassungsgericht gestern nicht die Razzia beim Magazin
"Cicero" für unzulässig erklären müssen.

Das Gericht setzte ein Zeichen gegen den Schnüffeldrang eines
Staates, der das Maß zu verlieren droht. Es ist traurige Regel, dass
Journalisten ausgeforscht werden, weil sie mit ihrer Arbeit angeblich
Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben. Es ist jedoch Aufgabe
der Medien, aufklärerisch zu wirken. Dass dieses verstärkt auf dem
heiklen Feld der inneren und äußeren Sicherheit geschieht, ist kein
Zufall. Nirgendwo tummeln sich mehr Staatsdiener, die schwer
Nachvollziehbares tun oder eben auch nicht. Transparenz, auch im
Blick auf die Effizienz bei der Verwendung von Steuergeldern,
wünschen sie sich an letzter Stelle.

Nun müssen auch klare Richtlinien zum Quellenschutz her, die
geplanten Verschärfungen bei der Telekommunikationsüberwachung und
der Vorratsspeicherung von Kontaktdaten streng geprüft werden. Die
Pressefreiheit bleibt ein gefährdetes Gut.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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