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Westdeutsche Zeitung: Künstliche Befruchtung = von Peter Kurz

Geschrieben am 28-02-2007

Düsseldorf (ots) - Künstliche Befruchtung - dem Thema haftet eine
Ungerechtigkeit und eine Ungeheuerlichkeit an. Die Ungerechtigkeit,
dass die Krankenkassen dabei nur Ehepaare unterstützen, hat Karlsruhe
leider nicht abgestellt. Über die Ungeheuerlichkeit hatten die
Richter nicht zu entscheiden: dass das geltende Recht den "selektiven
Fetozid" fördert. Hier macht sich die Politik durch Unterlassen
schuldig.
Die Ungerechtigkeit: Die Kassenfinanzierung der künstlichen
Befruchtung an eine Ehe zu knüpfen, ist falsch. Zwar können sich
nicht eheliche Partner leichter trennen. Doch dass eine Ehe dem auch
mit ärztlicher Hilfe gezeugten Kind ein stabiles Umfeld garantiert,
ist nur eine Idealvorstellung. Jede dritte Ehe wird geschieden. Hier
wie auch bei der Trennung nicht ehelicher Partner müssen beide für
das Kind einstehen. Familienpolitisch hat jedes Kind den gleichen
Wert - ob es nun ehelich oder nicht ehelich geboren ist. 29 Prozent
der 2005 geborenen Kinder haben keine verheirateten Eltern. Auch sie
sind der Gesellschaft doch wohl ebenso willkommen wie die anderen.
Wer Kinder will und dafür bei der künstlichen Befruchtung große Opfer
auf sich nimmt, der hat die Hilfe der Solidargemeinschaft verdient.
Egal, ob die Partner verheiratet sind.
Die Ungeheuerlichkeit: In Deutschland dürfen bis zu drei Eizellen
befruchtet werden. Doch anders als etwa in Schweden, wo die
Reproduktionsmediziner den Embryo einpflanzen dürfen, der die größten
Chancen hat, zu einem gesunden Kind heranzureifen, müssen bei uns die
Ärzte jeden befruchteten Embryo in die Gebärmutter einsetzen. Die
Folge sind nicht nur Mehrlingsgeburten - damit ließe sich ja noch
leben. Vor allem aber steigt das Risiko für Frühgeburten und die
Gefahr, dass einer der Föten geschädigt ist. Das wiederum berechtigt
zur Abtreibung, zum selektiven Fetozid.
Was für ein Gesetz ist das: Eine Auslese der Embryonen außerhalb des
Mutterleibes ist tabu, ihre Tötung im Mutterleib aber wird
hingenommen! Wenn die Politik schon nicht die Ungerechtigkeit bei der
Finanzierung abstellt - das könnte sie auch noch nach dem Urteil -,
so sollte sie zumindest dieses ethische Problem nicht länger
ignorieren. Und das Embryonenschutzgesetz an liberaleren
ausländischen Vorbildern orientieren.

Peter Kurz
Politikredaktion
Westdeutsche Zeitung
Tel. 0211/83822223
Fax: 0211/83822392

peter.kurz@westdeutsche-zeitung.de
www.wz-newsline.de

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Königsallee 27
40212 Düsseldorf
Kommanditgesellschaft; Sitz: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf HRA 8806

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2526
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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