Westdeutsche Zeitung: Künstliche Befruchtung = von Peter Kurz
Geschrieben am 28-02-2007 |
Düsseldorf (ots) - Künstliche Befruchtung - dem Thema haftet eine Ungerechtigkeit und eine Ungeheuerlichkeit an. Die Ungerechtigkeit, dass die Krankenkassen dabei nur Ehepaare unterstützen, hat Karlsruhe leider nicht abgestellt. Über die Ungeheuerlichkeit hatten die Richter nicht zu entscheiden: dass das geltende Recht den "selektiven Fetozid" fördert. Hier macht sich die Politik durch Unterlassen schuldig. Die Ungerechtigkeit: Die Kassenfinanzierung der künstlichen Befruchtung an eine Ehe zu knüpfen, ist falsch. Zwar können sich nicht eheliche Partner leichter trennen. Doch dass eine Ehe dem auch mit ärztlicher Hilfe gezeugten Kind ein stabiles Umfeld garantiert, ist nur eine Idealvorstellung. Jede dritte Ehe wird geschieden. Hier wie auch bei der Trennung nicht ehelicher Partner müssen beide für das Kind einstehen. Familienpolitisch hat jedes Kind den gleichen Wert - ob es nun ehelich oder nicht ehelich geboren ist. 29 Prozent der 2005 geborenen Kinder haben keine verheirateten Eltern. Auch sie sind der Gesellschaft doch wohl ebenso willkommen wie die anderen. Wer Kinder will und dafür bei der künstlichen Befruchtung große Opfer auf sich nimmt, der hat die Hilfe der Solidargemeinschaft verdient. Egal, ob die Partner verheiratet sind. Die Ungeheuerlichkeit: In Deutschland dürfen bis zu drei Eizellen befruchtet werden. Doch anders als etwa in Schweden, wo die Reproduktionsmediziner den Embryo einpflanzen dürfen, der die größten Chancen hat, zu einem gesunden Kind heranzureifen, müssen bei uns die Ärzte jeden befruchteten Embryo in die Gebärmutter einsetzen. Die Folge sind nicht nur Mehrlingsgeburten - damit ließe sich ja noch leben. Vor allem aber steigt das Risiko für Frühgeburten und die Gefahr, dass einer der Föten geschädigt ist. Das wiederum berechtigt zur Abtreibung, zum selektiven Fetozid. Was für ein Gesetz ist das: Eine Auslese der Embryonen außerhalb des Mutterleibes ist tabu, ihre Tötung im Mutterleib aber wird hingenommen! Wenn die Politik schon nicht die Ungerechtigkeit bei der Finanzierung abstellt - das könnte sie auch noch nach dem Urteil -, so sollte sie zumindest dieses ethische Problem nicht länger ignorieren. Und das Embryonenschutzgesetz an liberaleren ausländischen Vorbildern orientieren.
Peter Kurz Politikredaktion Westdeutsche Zeitung Tel. 0211/83822223 Fax: 0211/83822392
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