EuGH bestätigt mit Placanica-Urteil: geplanter Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist Makulatur
Geschrieben am 06-03-2007 |
Berlin (ots) -
- Europäischer Gerichtshof stellt sich mit Placanica-Urteil gegen Pläne der Ministerpräsidenten - Duales Staatsvertragssystem ist die beste Alternative
Das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall "Placanica" macht den geplanten deutschen Glücksspielsstaatsvertrag zur Makulatur. "Die Länder müssen sich jetzt ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das von der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion für Sportwetten und Lotto vorgeschlagen wurde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004: "Der geltende Staatsvertrag bietet ausreichende Instrumente, den Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und Kultur zu sichern."
Mehrere Bundesländer - Hamburg, Niedersachsen, Bayern und andere - hatten ihre Vertragsunterschrift von der Entscheidung aus Luxemburg abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen lehnte eine Zustimmung ab und erhält jetzt den erwarteten Rückenwind aus Luxemburg.
Das Urteil des EuGH stellt hohe Anforderungen an staatliche Monopole, weil das grenzüberschreitende Angebot von in einem Mitgliedstaat erlaubten Glücksspielen nicht ausgeschlossen werden darf. Damit kann der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr weiterverfolgt werden. Eine eingeschränkte Liberalisierung der Glücksspielmärkte ist nach dem Urteil die einzige Lösung, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt. Das Urteil hat auch Bedeutung für das noch bis Ende März laufende Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.
Außerdem ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland weitere Schritte einleiten wird. Da vom Lotteriespiel nachgewiesenermaßen keine signifikante Suchtgefahr ausgeht, ist es offensichtlich, dass die Länder mit der Verhinderung gewerblicher Spielvermittler wie Faber, Fluxx und Tipp24 allein einen langjährig existenten Wettbewerb zerstören wollen und weder gesundheitspolitische noch andere legitime Ziele verfolgen.
Der Deutsche Lottoverband kämpft für den Erhalt der bewährten Wettbewerbsstrukturen bei der Vermittlung des staatlichen Lotteriemonopols und fordert die Aufrechterhaltung des geltenden Lotteriestaatsvertrages aus 2004; seine Mitglieder wehren sich gegen ein faktisches Berufsverbot für private Lottovermittler durch den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag ab 2008. Die Branche sorgt jedes Jahr für gut 2 Milliarden Euro zusätzliche Umsätze bei staatlichen Lotto- und Lotterieveranstaltern. Rund 600 Millionen Euro davon kommen Sport, Wohlfahrt und Kultur zu Gute. 35.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr. Durch das Urteil des EuGH ist die Rettung der betroffenen Unternehmen greifbar geworden.
Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63869 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63869.rss2
Pressekontakt: Sharif Thib, Tel.: (0 30) 700 186 738 E-Mail: presse@deutscherlottoverband.de
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