LVZ: Strabag-Korruptionsskandal: Bund macht Haftungsanspruch gegen Freistaat Sachsen geltend / Gesamtkonzern gilt aber weiterhin als "zuverlässig"
Geschrieben am 06-03-2007 |
Leipzig (ots) - Das Bundesverkehrsministerium hat im Zusammenhang mit dem Betrugs- und Bestechungsskandal um Straßenbauprojekte in Sachsen gegen die Chemnitzer Niederlassung der Firma Strabag seinen "grundsätzlichen Haftungsanspruch des Bundes" gegenüber dem Freistaat Sachsen geltend gemacht. Das ergibt sich aus dem Ministeriumsbericht, der dem Verkehrsausschuss des Bundestages zugeleitet wurde und der der "Leipziger Volkszeitung" vorliegt. Zugleich erteilt das Ministerium aber in dem Bericht der Firma Strabag insgesamt eine Entlastung: "Nach derzeitigem Kenntnisstand kann eine strafrechtlich relevante Involvierung der Konzernzentrale nicht belegt werden, so dass die Firma Strabag bei laufenden Vergabeverfahren weiterhin als zuverlässig einzustufen ist." Nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen soll beim Bau der Autobahnen A72 und A4 in Sachsen ein Betrugs- und Korruptionsschaden von 27 Millionen Euro zu Lasten des Staates entstanden sein.
Der Grünen-Verkehrspolitiker Peter Hettlich zeigte sich gegenüber der Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) verwundert über den generellen Freispruch des Konzerns: "Ich staune, dass die Firma Strabag als allgemein zuverlässig eingestuft wird. Ich erwarte, dass das Ministerium dazu eine umfassende und sachliche begründete Erklärung abgeben kann." Der Verkehrsausschuss wird sich am Mittwoch dieser Woche mit dem Vorgang befassen.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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