LVZ: Bundestagspräsident verteidigt Abgeordnete mit abweichendem Fraktionsvotum gegen Disziplinierungsversuche durch Fraktionsvorsitzende
Geschrieben am 10-03-2007 |
Leipzig (ots) - Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat Parlamentarier, die von getroffenen Fraktions-Mehrheitsmeinungen abweichend abstimmen, gegen Disziplinierungsversuche seitens der Fraktionsvorsitzenden verteidigt. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe) meinte Lammert aber zugleich, gerade in Zeiten der großen Koalition mit großen Mehrheiten habe es die Fraktionsführung schwer, für die zum Regieren notwendige Disziplin zu sorgen. "Die Herstellung von Fraktionsdisziplin im Sinne gemeinsamen einheitlichen Abstimmungsverhaltens ist die unaufgebbare Voraussetzung für das Funktionieren eines parlamentarischen Regierungssystems. Das zu sichern, ist unter den Bedingungen einer großen Koalition wegen ihrer ausgeprägten Mehrheit sehr viel schwerer als unter den Bedingungen kleinerer Koalitionen", sagte Lammert. "Deswegen ist für die Vorsitzenden der beiden Fraktionen das Geschäft keineswegs leichter, sondern eher schwieriger geworden", räumte der Parlamentspräsident ein.
Aber zugleich habe der einzelne Abgeordnete jedes Recht, in begründeten Fällen auch gegen die Mehrheitsmeinung in der Fraktion abzustimmen. "Wir haben eine eindeutige Verfassungslage. Kein Abgeordneter ist an Aufträge oder Weisungen gebunden." Wann immer er sich nach sorgfältiger Prüfung des jeweiligen Sachverhaltes nicht in der Lage sehe, sich dem Mehrheitsvotum seiner Fraktion anzuschließen, "hat er die Verfassungslage auf seiner Seite: Es gilt immer die Gewissensfreiheit", meinte Lammert. "Was eine Gewissensentscheidung ist, entscheidet ausschließlich der einzelne Abgeordnete und nicht der jeweilige Fraktionsvorsitzende."
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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