Wirtschaftsrat zum Kabinettbeschluss Steuerreform / "Nachbesserungen sind gerade für den Mittelstand dringend erforderlich!"
Geschrieben am 14-03-2007 |
Berlin (ots) - "Das ursprüngliche Ziel der Reform, das Unternehmensteuerrecht grundlegend zu vereinfachen und dadurch Bürokratie abzubauen, wird durch die geplanten Regelungen leider nicht erreicht. Erfreulich ist aber die Absenkung der Tarifbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau. Außerdem ist es der Union gelungen, die vom SPD-Finanzminister ursprünglich geplante Ausweitung der Substanzbesteuerung auf die Körperschaftsteuer und dadurch schwere Zusatzlasten für die Unternehmen zu verhindern."
Dies erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Prof. Dr. Kurt J. Lauk, anlässlich des heutigen Kabinettbeschlusses zur Unternehmensteuerreform.
Die guten Reformansätze dürften nun nicht dadurch ausgehebelt werden, dass der Mittelstand durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen höher belastet werde als derzeit.
Bei der Gewerbesteuer werde die Steuerbelastung durch die Einbeziehung von Mieten, Pachten etc. deutlich ausgeweitet. Hinzu komme eine höhere Besteuerung durch den Wegfall der degressiven AfA und die Absenkung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese Gegenfinanzierungsmaßnahmen träfen alle mittelständischen Unternehmen hart.
Lauk weiter: "Zu berücksichtigen ist aber, dass nach dem bisherigen Reformentwurf viele Mittelständler weder von der Tarifabsenkung auf thesaurierte Gewinne, noch von der Ansparrücklage profitieren. Im Ergebnis droht ihnen daher eine Höherbelastung."
Ziel der Reform sollte eine gleichmäßige Entlastung von Mittelstand und Großunternehmen sein. Der Wirtschaftsrat unterstütze daher die Forderung von Wirtschaftsminister Glos, wonach die Mittelstandskomponente der Reform eingehalten werden müsse.
Der Wirtschaftsrat fordert u.a. folgende Nachbesserungen:
·Bei der Tarifbegünstigung für einbehaltene Gewinne muss die Pflicht, nachversteuerungspflichtige Beträge vorrangig zu entnehmen, bei der Finanzierung von Investitionen in verbundene Unternehmen eingeschränkt werden. Denn solche Entnahmen dienen der Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
·Die Ansparrücklage als das Instrument der Förderung der Investitionstätigkeit im Mittelstand muss für einen signifikanten Teil der mittelständischen Unternehmen auch nutzbar sein. Gewinngrenze, Laufzeit der Rücklage und Rücklagenhöchstbetrag müssen daher erhöht werden.
·Die Ausweitung der Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten etc. muss mit Blick auf die viel zu hohen pauschalen Finanzierungsanteile dringend überarbeitet werden. Die im Kabinettentwurf vorgenommene Absenkung von 25% auf 20% allein beim beweglichen Vermögen reicht nicht aus.
Lauk: "Erfreulich ist, dass die Bedenken der Wirtschaft gegen die Absenkung der Wertgrenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bei der Politik Gehör gefunden haben und eine akzeptable Kompromisslösung gefunden wurde. Es ist aber wichtig, dass jetzt, wie auch von Wirtschaftsminister Glos gefordert, der Rest der Mittelstandslücke geschlossen wird."
Originaltext: Der Wirtschaftsrat der CDU Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42899 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_42899.rss2
Pressekontakt: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Erwin Lamberts Pressesprecher Luisenstraße 44 10117 Berlin Tel. 030/24087-301 Fax. 030/24087-305 E-Mail: pressestelle@wirtschaftsrat.de e.lamberts@wirtschaftsrat.de
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