Gehb: Zurückhaltung des Bundestages war richtig
Geschrieben am 15-03-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Aufhebung des Urteils des Landgerichts Stuttgart durch den Bundesgerichtshof zum Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Mein Vertrauen in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das ich anlässlich der Bundestags-Debatte am 10.11.2006 zum Stuttgarter Urteil ausgesprochen habe, hat sich bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat das irritierende Stuttgarter Urteil aufgehoben und seine langjährige Rechtsprechung zum § 86a StGB bestätigt.
Richtig war auch die Zurückhaltung des Bundestages gegenüber dem Drängen von Bündnis90/Die Grünen, während eines laufenden Gerichtsverfahrens aktiv zu werden. Zur Demokratie gehört gerade auch der Respekt der Gewalten untereinander, der gröblich verletzt worden wäre, hätte man den Weg von Bündnis90/Die Grünen eingeschlagen. Es kann nicht nach jeder tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Fehlentscheidung eines deutschen Gerichtes der Gesetzgeber aufgefordert werden, darzulegen, wie die Bestimmungen eines Gesetzes auszulegen sind!
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