Berlin, 23.09.2005 - 'Wir sind durchaus überrascht, dass das BMGS eine Rechtsverordnung zur elektronischen Gesundheitskarte angekündigt hat. Eine von allen Seiten akzeptierte Realisierung dieses ergeizigen Projektes kann man nicht durch Eingriffe und Weisungen von oben erzwingen.' Das erklärte der stellv. Vorsitzende der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz, heute in Berlin.
Auch wenn der Prozess der Konsensbildung unter den Projektbeteiligten schwierig sei, würden die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen die Selbstverwaltung auf den Weg bringen, der vom Ministerium und den Bundesbeauftragten für Datenschutz vorgezeichnet ist. Der hohe Zeitdruck, den das Ministerium in das Projekt hineinbringe, verhindere eine vernünftige und reibungslose Einführung der Karte eher als sie zu fördern.
Dr. Buchholz weiter: 'Die Zahnärzteschaft steht zu den beschlossenen Grundsätzen und ihrer Umsetzung. Dazu braucht es keine ministerielle Order.'
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