Dött/Flachsbarth: Besteuerung von Biodiesel überprüfen
Geschrieben am 21-03-2007 |
Berlin (ots) - Zur derzeitigen Besteuerung von Biodiesel erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Die Besteuerung von Biodiesel muss nach Vorlage des Biokraftstoffberichtes der Bundesregierung auf ihre Über- aber auch Unterförderung überprüft werden. Dabei ist zu untersuchen, inwiefern die Besteuerung von Biodiesel dessen tatsächliche Marktentwicklung und die derzeitigen Preisschwankungen von Mineralöl berücksichtigt. Nach Branchenangaben ist die Produktion von Biodiesel seit Jahresbeginn um 30-40 Prozent zurückgegangen.
Die "Schlechterstellung" von Biodiesel gegenüber fossilem Kraftstoff könne auch die seit Anfang des Jahres geltende Beimischungsverpflichtung von 4,4 Prozent Biodiesel zum herkömmlichen Kraftstoff nicht ausgleichen, die mit 1,5 Millionen Tonnen weniger als die Hälfte der deutschen Biodieselproduktion ausmacht.
Im Rahmen der Zwei-Wege-Strategie wurde mit dem Energiesteuergesetz (EnStG) im Sommer letzten Jahres die moderate Besteuerung von Biodiesel festgelegt, um Biokraftstoffen das notwendige Entwicklungspotential für die Zukunft zu eröffnen. Seither wird reiner Biodiesel (B100) mit 9 Cent pro Liter besteuert. Ab 2008 wird dieser Satz um jährlich 6 Cent angehoben. Der zweite Weg wurde mit dem Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) beschritten, der die Mineralölwirtschaft ordnungsrechtlich verpflichtet, steigende Beimischungen von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel vorzunehmen. Bis zum Jahr 2015 soll so eine Gesamtquote von 8 Prozent Beimischung von Biodiesel und Bioethanol zum fossilen Diesel bzw. Benzin erreicht werden.
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