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Helle Freude am Osterfeuer

Geschrieben am 22-03-2007

Hamburg (ots) - Am Osterwochenende werden vielerorts die
traditionsreichen Osterfeuer entzündet. Andreas Hackbarth,
Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG, gibt
wichtige Ratschläge, damit Dritte durch das Feuer nicht gefährdet
werden.

Die Platzwahl ist bei einem Osterfeuer ausschlaggebend. Generell
ist immer die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Findet
das Feuer auf einem öffentlichen Grund statt, so sind die zuständigen
Orts- bzw. Bezirksämter zu informieren. In manchen Gemeinden ist es
Privatleuten nicht gestattet, Osterfeuer zu veranstalten. Hier müssen
gegebenenfalls Genehmigungen eingeholt werden.

Wichtig ist ebenfalls, dass Nachbarn durch Flammen nicht gefährdet
oder durch Qualm belästigt werden. Deshalb heißt es, die Anwohner
rechtzeitig zu informieren. Außerdem ist der Abstand zu anderen
brennbaren Materialien und Gebäuden, ein möglicher Funkenflug aber
auch ein trockener Untergrund zu beachten, denn das Feuer kann sich
schnell unkontrolliert ausweiten. Deshalb sind Löschgeräte,
beispielsweise ein Gartenschlauch mit Wasseranschluss, bereitzuhalten
und das Feuer muss jederzeit beherrschbar bleiben.

Umweltschutz hat oberste Priorität: Das beste Brennmaterial ist
trockenes, unbehandeltes Holz und trockener Gartenschnitt. Plastik,
Autoreifen oder andere behandelte Stoffe gehören nicht dazu. Lagert
das Brennmaterial bereits seit längerer Zeit als Osterfeuer
aufgeschichtet, ist darauf zu achten, dass keine Kleintiere im
Holzstapel hausen bzw. nisten. Vorsichtshalber ist der Stapel
umzusetzen.

Ein weiterer Tipp: in der Nacht vor dem Abbrennen sollten größere
Holzstapel besser bewacht werden, damit keine Brandstifter das Holz
unkontrolliert anzünden und spielende Kinder nicht in den Stapel
hineingelangen.

Als Zeitraum für das Abbrennen eines Osterfeuers wird der
Ostersonnabend und Ostersonntag allgemein festgesetzt.

Sollte das Feuer trotz aller Vorsicht außer Kontrolle geraten,
zögern Sie nicht die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Deshalb
sollte die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.

Originaltext: Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65309
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65309.rss2

Pressekontakt:
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Tatjana Schosseck
Große Bäckerstraße 7
20095 Hamburg
Tel.: 040 - 37 66 3-136
Fax: 040 - 37 66 3-135
E-Mail: tatjana.schosseck@grundvers.de


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