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Gehb/Granold: Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen

Geschrieben am 03-04-2006

Berlin (ots) - Zur Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Anfechtung
von Scheinvaterschaften durch die Bundesjustizministerin erklären die
Berichterstatterin, Ute Granold MdB, und der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Wir begrüßen den Gesetzentwurf, der ein Anliegen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2004 aufgreift, die
Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im BGB um einen
Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle zu ergänzen
("Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen", Drucksache 15/4028).

"Imbissväter" - so heißen im Alltagsjargon deutsche Männer, die
ihre Vaterschaft verkaufen. Gezielt werden beispielsweise an
öffentlichen Plätzen Männer für eine Vaterschaftsanerkennung
gesucht. Aufgrund ihrer beson-deren Lage müssen und können diese
Männer ihre mit der Anerkennung entstehenden
Unterhaltsverpflichtungen für das Kind und selbstverständlich auch
für die Mutter nicht tragen. Stattdessen zahlt der Steuerzahler.
Eine Handhabe gab es bisher nicht; die rechtliche Anerkennung nicht
leiblicher Kinder ist in diesen Fällen bisher legal. Es ist kein
Geheimnis, dass es hierfür regelrechte Tarife gibt. Um die 5000 Euro
liegt der Lohn für den Scheinvater. Ist die Mutter eine
ausreisepflichtige Ausländerin ist darüber hinaus mit der
Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes auch das Bleiberecht
von Mutter und Kind verbunden. So geht die Innenministerkonferenz
davon aus, dass es in nicht unerheblicher Anzahl zu
Vaterschaftsanerkennungen kommt, die primär der Vermittlung eines
Bleiberechts dienen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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