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Keine Abwertung kranker und behinderter Menschen / Debatte zu Patientenverfügungen nicht auf rechtliche Regelungen der Selbstbestimmung einengen

Geschrieben am 28-03-2007

Marburg (ots) - Morgen diskutiert der Bundestag erneut über eine
gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Hierzu haben die
Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch, Ethik und
Wissenschaft (IMEW) tragen, den Fraktionsspitzen schon im Vorfeld
eine Stellungnahme an die Hand gegeben. Darin lautet eine
Hauptforderung: "Der Deutsche Bundestag darf die Debatte nicht auf
die rechtlichen Regelungen der Selbstbestimmung reduzieren, sondern
muss das Instrument Patientenverfügung in ein Gesamtkonzept zur
Sterbebegleitung einbetten." Der Staat habe vielmehr eine
Fürsorgepflicht für kranke und sterbende Menschen. So müsse die
Versorgung von Menschen am Lebensende ganzheitlich in den Blick
genommen werden, zum Beispiel durch Stärkung der Palliativmedizin.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die anderen Verbände des
IMEW befürchten, dass in der Diskussion kranke und behinderte
Menschen abgewertet werden. In Formulierungen bestehender
Patientenverfügungen werde häufig ein Menschenbild vermittelt, das
nur ein unabhängiges Leben im Vollbesitz körperlicher und geistiger
Fähigkeiten als lebenswert beschreibt. Ein "glückendes" Leben hängt
aber nicht von Beeinträchtigungen und vom Grad der Wahrnehmung der
eigenen Autonomie ab. Das zeigen die Erfahrungen der
Behindertenverbände, der Eltern und Betreuungspersonen behinderter
und kranker Menschen.

honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59287
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Anja de Bruyn, Telefon 06421/491-128
presse@lebenshilfe.de


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