Eichhorn: Komatrinken - Konsequenzen notwendig
Geschrieben am 03-04-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich neuer Fälle von Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Mehr als ein Drittel der Jugendlichen verhält sich laut Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung riskant im Sinne des Rauschtrinkens. 5 Prozent dieser Jugendlichen praktizieren das Rauschtrinken sogar sechsmal oder noch häufiger im Monat.
Die gestiegene Anzahl von Alkoholvergiftungen bei jungen Menschen zeigt, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um junge Menschen vor Alkoholsucht und schweren gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Dazu gehört vor allem die konsequente Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wer hochprozentige alkoholische Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren abgibt oder Bier und Wein an unter 16jährigen aushändigt, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Im Jugendschutzgesetz sind dafür Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen sollte über einen Entzug der Konzession für den entsprechenden Gastwirt nachgedacht werden. Jugendschutzbeauftragte müssen verstärkt zum Einsatz kommen, um bei Festen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten.
Die Jugendämter haben zudem die Möglichkeit, den Besuch so genannter Flatrate-Parties für unter 18jährige zu verbieten.
Um Alkoholexzesse zu vermeiden ist eine verstärkte Präventionsarbeit gerade bei Kindern und Jugendlichen notwendig. Auf die Gefahren des Alkohols wird immer noch nicht genügend hingewiesen. Es gibt zwar inzwischen an vielen Schulen und Vereinen hervorragende Aufklärungsarbeit. Aber das ist noch nicht ausreichend. Bestehende Projekte müssen weiter ausgebaut werden.
Auch Industrie und Handel müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den jungen Menschen stellen: Jugendliche dürfen nicht Ziel neuer Marketingstrategien sein und mit Produkten überschüttet werden, die sie zum Trinken verführen.
Über ein Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren sollte ebenfalls nachgedacht werden. Laut Umfragen der EU sprechen sich mittlerweile 88 Prozent der Deutschen für ein solches Verbot aus. Nicht nur Hochprozentiges, auch Bier oder Wein können, wenn sie im Übermaß getrunken werden, zum Alkoholrausch führen. Daher ist bei allen alkoholischen Getränken ein verantwortungsvoller Umgang notwendig! Ein Alkoholverbot für unter 18jährige würde der Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden.
Ganz besonders in der Pflicht sind die Erwachsenen. Sie sollten einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben und so unserer Jugend ein Vorbild sein.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
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