Bleser/Heinen: Bedenken des Bundespräsidenten ausgeräumt - Verbraucherinformationsgesetz kommt
Geschrieben am 04-04-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heute erfolgten, erneuten Verabschiedung des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG) durch das Kabinett erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB:
Der besseren Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland steht jetzt nichts mehr im Weg. Durch redaktionelle Änderungen im Gesetz sind nun die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten ausgeräumt worden - am Wesen des Gesetzes ändert sich nichts. Und das ist gut und richtig, die Verbraucher können nicht länger vertröstet werden.
Nach fast fünf Jahren Diskussion wird erstmals das Recht auf Zugang zu den bei Behörden vorliegenden Informationen festgeschrieben. Darüber hinaus wird mehr Schutz vor Gammelfleisch geschaffen, da die Behörden befugt werden, die Öffentlichkeit auch bei Verdacht einer Gefahr für Leib und Leben zu informieren. Auch werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Lebensmittelbehörden über die Einleitung von Ermittlungsverfahren in Kenntnis zu setzen.
Die Kritik, dass das Verbraucherinformationsgesetz nur für Lebensmittel gelte, muss als Mogelpackung bezeichnet werden. Das VIG gilt auch für Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Spielwaren, Waschmittel und Lebensmittelverpackungen - also alle alltäglichen Erzeugnisse.
Naiv ist außerdem die Forderung von Verbänden nach einer Pflicht zur Informationsweitergabe von Verstößen durch die Unternehmen selbst. Wir setzen auf die unabhängigen Behörden.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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