LVZ: Viele Krankenkassen-Manager verdienen zwischen 150 000 und 220 000 Euro / Erste vollständige Versorgungsübersicht liegt für 2006 vor
Geschrieben am 13-04-2007 |
Leipzig (ots) - Viele der Manager der im Jahr 2006 noch rund 250 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verdienen zwischen 150 000 bis 220 000 Euro im Jahr an Grundgehalt. Hinzu kommen in der Regel für Vorstandsmitglieder noch Sondervergütungen, Zusatzleistungen und beamtenrechtsähnliche Absicherungen für den Krankheits-, Ruhestands- und Amtsentbindungsfall. Das ergibt sich, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), aus der erstmals für das Jahr 2006 vollständig vorliegenden gesetzlich verfügten Auflistung der Kassen-Managervergütungen.
Top-Verdiener bei den Kassenmanagern im gesetzlichen Bereich ist danach die Spitze der Deutschen Angestellten-Krankenkasse. Der DAK-Vorstandsvorsitzende erhielt im Jahr 2006 eine Grundvergütung von 223 963,56 Euro. Hinzu kommen noch Übergangsregelungen, Zusatzversorgungen und Absicherungen bei Amtsentbindungen entsprechend der beamtenrechtlichen Regelungen. Mit 215 000 Euro Grundgehalt plus 25 prozentiger Erfolgsprämie und Zusatzleistungen ist der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen nicht viel schlechter dran. Vergleichsweise bescheidener ist die Vergütung an der Spitze des AOK-Bundesverbandes mit 171 622 Euro plus 20 prozentiger Gewinnprämie.
Mit einer Jahresvergütung von 230 000 Euro plus zulässiger Nebentätigkeit in der Praxis sowie üppigen Übergangs- und Vergütungsregelungen, beispielsweise bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, stehen die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Untergliederungen den Kassenmanagern keineswegs nach. Während die Gehälter der Kassenmanager aus den Beiträgen der Versicherten aufgebracht werden, speist sich die Entlohnung der Verantwortlichen in den kassenärztlichen Vereinigungen aus den Beiträgen der niedergelassenen Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben sich lang gegen die Vorschrift der Gesundheitsreform gesträubt, die Höhe der jährlichen Versorgungen samt Nebenleistungen in einer Übersicht zu veröffentlichen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verwies darauf, "dass die Aufsichtsämter zur Prüfung verpflichtet sind, insbesondere ob die Bezüge vor dem Hintergrund ihres Tätigkeitsfeldes und der Zahl der Versicherten angemessen sind". Prinzip müsse sein, "gutes aber angemessenes Geld für gute Leistung".
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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