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KfW-Programm Erneuerbare Energien wieder geöffnet / Staatliche Förderung klimafreundlicher Technologien wird drastisch erhöht

Geschrieben am 18-04-2007

Frankfurt (ots) -

- Bund gewährt Tilgungszuschüsse bis zu 30 Prozent bei großen
Solarkollektoren
- Bundesumweltministerium und KfW legen neue Förderbedingungen für
innovative Erneuerbare Energien auf

Im KfW-Programm "Erneuerbarer Energien" werden ab dem 1. Mai
wesentlich attraktivere Förderungen für große Solarkollektoren zur
Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von
industrieller Prozesswärme gelten. Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen
und Tilgungszuschüssen des Bundesumweltministeriums in Höhe von 30
Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40
Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Fortgeführt wird außerdem die
Förderung von großen Biomasseanlagen und Anlagen zur Nutzung der
Tiefengeothermie. Darüber haben das Bundesumweltministerium und die
KfW einen bis 2011 geltenden Vertrag abgeschlossen. Außerdem gibt es
einen neuen "Innovationsbonus" für große solarthermische Anlagen. Das
Bundesumweltministerium stellt für diese Förderungen in diesem Jahr
213 Mio. EUR Euro zur Verfügung - so viel wie nie zuvor. Damit können
Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und
gewerblichen Bereich ausgelöst werden.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Mit dem Innovationsbonus
erleichtern wir besonders innovativen Technologien den Eintritt in
den Wärmemarkt. Wir stärken damit die Förderung von gewerblichen und
privaten Investitionen." Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands
der KfW Bankengruppe und unter anderem zuständig für die
Umweltschutzförderung, betont: "Das verbesserte und erweiterte
Förderangebot von Bundesumweltministerium und KfW wird dazu
beitragen, einen Investitionsschub bei den Erneuerbaren Energien im
Wärmesektor zu bewirken!"

Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische
Kommission ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im
gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. Finanziert werden
Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung
und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und
Tilgungszuschüssen.

Neu eingeführt wurde eine wesentlich attraktivere Förderung für
große Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung,
Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von
Prozesswärme ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Neben den von der
KfW bereit gestellten Darlehen können Tilgungszuschüsse in Höhe von
30 Prozent der Investitionskosten für große Solarkollektoren
beantragt werden. Antragsteller können zusätzlich eine Förderung für
neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze erhalten, die zu
mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden.

Am 1. Mai 2007 startet auch der "Innovationsbonus". Privatleute
und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen
erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue
Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis
40 qm Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung,
solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Förderanträge können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de abgerufen werden.

Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über die
KfW Förderbank. Informationen dazu sind unter www.kfw-foerderbank.de
oder im Infocenter der KfW Förderbank zum Ortstarif unter 01801/33 55
77 erhältlich.

Allgemeine Informationen zur Förderung der erneuerbaren Energien
im Wärmebereich sind unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar.

Originaltext: KfW
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41193
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41193.rss2

Pressekontakt:
Dr. Charis Pöthig
Tel: 069 7431-4683
E-Mail: charis.poethig@kfw.de

KfW
Abteilung Kommunikation
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt

Tel. 069 7431-4400
Fax: 069 7431-63266,
E-Mail: presse@kfw.de
Internet: www.kfw.de


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