n-tv Nachrichtenservice - Neskovic, Linke: Es kann nicht sein, dass jemand aus Gründen des Quellenschutzes unschuldig verurteilt wird
Geschrieben am 24-04-2007 |
Berlin (ots) - Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion "Die Linke":
"Man muss sehen - und ich bin ja Mitglied auch des parlamentarischen Kontrollgremiums, also zuständig für die Geheimdienste - dass es etwas gibt, was für die Geheimdienste praktisch unantastbar ist. Das ist der Quellenschutz. Dafür gibt es gute Gründe. Umgekehrt ist es auch so, dass der Quellenschutz nicht unantastbar ist, sondern Quellenschutz muss sich mit anderen rechtsstaatlichen Grundsätzen messen. Und es kann nach meinem Dafürhalten nicht sein, dass jemand unter Umständen unschuldig verurteilt wird, obwohl es Informationen gab, die dazu hätten beitragen können, dass es gerade zu dieser Verurteilung nicht gekommen wäre. In einer solchen Konfliktsituation hat nach meinem Dafürhalten das Interesse des Rechtsstaates, nämlich, dass jemand als Unschuldiger nicht unschuldig verurteilt wird, Vorrang." (42 sek.)
O-Ton: http://presse.n-tv.de/oton/200704/794230_2007_0424_Neskovic.mp3
"Wir haben das Bundesverfassungsschutzgesetz, und da steht ausdrücklich drin, dass die Verfassungsschutzämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet sind, von sich aus der Staatsanwaltschaft solche Tatsachen mitzuteilen, die eben für die Arbeit der Staatsanwaltschaft bedeutsam sind. Und dies wäre unzweifelhaft eine solche Information gewesen."
Kontext:
Das Landgericht Karlsruhe gibt heute seine Entscheidung über Hafterleichterungen für Christian Klar bekannt. Das Urteil kommt mitten in der Diskussion um die Beteiligung des früheren RAF-Terroristen Klar an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren. Klar war wegen seiner Beteiligung an dem Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ungeklärt blieb, ob er die Schüsse abgegeben hatte. Laut "Spiegel" soll entgegen bisheriger Annahmen Stefan Wisniewski der Todesschütze gewesen sein.
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