VPRT zur Entscheidung der Europäischen Kommission im Gebührenstreit:
Geschrieben am 24-04-2007 |
Berlin (ots) -
Kein Freibrief aus Brüssel sondern Verfahrenseinstellung auf Bewährung - Europäische Kommission stellt bei Rundfunkfinanzierung Verstoß gegen Europarecht fest
Die Europäische Kommission hat heute in ihrer Entscheidung im seit 2003 anhängigen Beschwerdeverfahren des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einen Verstoß des bestehenden Finanzierungssystems gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages festgestellt. Deutschland hat nun 24 Monate Zeit, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Ansonsten drohen weitere rechtliche Schritte durch die Europäische Kommission.
Jürgen Doetz, der Präsident des VPRT: "Die EU-Kommission hat ARD und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung eingestellt. Frühzeitige Jubelarien, wie die der ARD in der letzten Woche, sind daher unangebracht. Ob die zukünftige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird, liegt nun bei den Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen müssen, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte Bewährungsauflagen halten müssen."
Die Maßnahmen beruhen auf einen im Dezember letzten Jahres zwischen Deutschland und der Kommission ausgehandelten Maßnahmenkatalog, der bei ordnungsgemäßer Umsetzung die geltende Rechtslage deutlich verändern wird. So werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer getrennten Buchführung bei "kommerziellen Tätigkeiten", also Tätigkeiten, für die sie keine Rundfunkgebühren verwenden dürfen, gezwungen. Bisher hatten sich die Anstalten immer auf den Standpunkt gestellt, dass die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten, also z. B. auch der Verkauf von Wirtschaftswerbung oder Merchandising, Teil des öffentlichen Auftrags sei.
Der VPRT begrüßt zudem, dass die Länder zu einer Präzisierung der Auftragsdefinition gezwungen werden. Dies gilt sowohl für den Online-Bereich als auch für die Ausrichtung der Digitalkanäle. Neue Dienste müssen ein bestimmtes Legitimationsverfahren durchlaufen, bei dem erstmalig auch marktrelevante Auswirkungen geprüft werden. Zukünftig wird untersucht, ob ein von ARD/ZDF geplanter neuer Dienst nicht einen bestehenden Markt gefährdet. Zu dieser Frage können Dritte, also auch der VPRT, förmlich Stellung beziehen.
Jürgen Doetz: "Die Länder haben nun die Chance, auf Grundlage der Entscheidung der Kommission eine neue, europarechtskonforme Rundfunkordnung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere eine Präzisierung der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Die Neuordnung muss zudem laut der Kommission ein Gesamtkonzept für neue Medien beinhalten, das zu einer Eindämmung der digitalen Expansion, wie sie ARD und ZDF derzeit aggressiv betreiben, führen muss."
Die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission stellt somit nur einen vorläufigen Schlussstrich dar - ARD und ZDF werden mit Auflagen aus dem Verfahren entlassen. Die Entscheidung verpflichtet Deutschland, konkrete Änderungsvorschläge noch vor der Verabschiedung an die Kommission zu übermitteln. "Alle Signale, die wir aus Brüssel bekommen, deuten darauf hin, dass die Kommission diese Vorschläge sehr genau prüfen wird", so Doetz abschließend.
Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6895 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6895.rss2
Pressekontakt: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
66683
weitere Artikel:
- stern.de: Mehrheit weiter gegen Klar-Begnadigung Hamburg (ots) - Trotz der neuen Debatte um den Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback lehnen die meisten Bundesbürger eine Begnadigung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar ab. In einer Umfrage für stern.de, das Internetportal des Magazins stern, vertraten 51 Prozent der Befragten die Meinung, Bundespräsident Horst Köhler solle Klar trotz der neuen Entwicklung nicht begnadigen. 37 Prozent der Bürger befürworten eine Begnadigung des einstigen Top-Terroristen. 12 Prozent antworteten mit "weiß nicht". Datenbasis: mehr...
- Stuttgarter Nachrichten: Bütikofer: Kein Sonderrecht für Klar - "Nicht von Ex-RAF-Mitgliedern in Hektik treiben lassen" Stuttgart (ots) - Grünen-Chef Reinhard Bütikofer begrüßt die Gerichtsentscheidung, dem Ex-RAF-Terroristen Christian Klar Hafterleichterung zu gewähren. Den Stuttgarter Nachrichten (Mittwoch) sagte er: "Es ist wichtig für unseren Rechtstaat, dass es kein Sonderrecht für Klar gibt." Mit Blick auf die zweifelhaften Aussagen des früheren RAF-Terroristen Jürgen-Peter Boock, nicht Knut Folkerts, sondern Stefan Wisniewski habe den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen, sagte Bütikofer: "Ich bin dagegen, sich durch mehr...
- Lausitzer Rundschau: Bericht des Datenschutzbeauftragten: Maß und Mitte Cottbus (ots) - Stellen wir uns für einen Moment vor, in Deutschland hätte es einen massiven Terroranschlag gegeben: Wolfgang Schäuble wäre plötzlich der Mann der Stunde, die SPD könnte sich gar nicht genug von ihren rüden Attacken gegen den Bundesinnenminister distanzieren, und die jüngsten dramatischen Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten vor dem "gläsernen Bürger" würden als eine an Weltfremdheit kaum noch zu überbietende Verirrung wahrgenommen. Dabei scheint Peter Schaar auch in Zeiten der nur abstrakten Bedrohungslage schon mehr...
- Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zu Christian Klar Mainz (ots) - Die letzten Tage und Wochen haben deutlich gezeigt, dass Christian Klar trotz jahrzehntelanger Haft weiter zu den Taten steht, die er zusammen mit seinen Komplizen vor bald 30 Jahren begangen hat. Warum also, so fragt man sich, soll einer, der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, die Großzügigkeit des Staates erfahren? Warum soll einer wie Klar vom Bundespräsidenten sogar begnadigt werden? Hat diese Gesellschaft nicht Anspruch darauf, vor einem Terroristen geschützt zu werden, wenn dieser nicht einsieht, dass das, was mehr...
- Neues Deutschland: zum Bericht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung Berlin (ots) - Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft ist unumkehrbar, konstatiert Deutschlands oberster Datenschützer in seinem jüngsten Bericht. Zu beeinflussen sei allerdings, ob sie »durch mehr Entfaltungschancen für den Einzelnen oder von immer weitergehender Überwachung geprägt« wird. Ist Peter Schaar ein unverbesserlicher Optimist? Kaum. Aber er findet sich mit dem Überwachungsstaat nicht ab, durch den die Schäubles - auch in der SPD - den Rechtsstaat des Grundgesetzes vollends zur Fiktion machen wollen. Deshalb rügt der mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|