Luftsicherheit / Revision der EU-VO 2320/2002 / Europäisches Parlament bleibt bei Frage der Finanzierung standhaft / Deutsche EU-Ratspräsidentschaft jetzt gefordert
Geschrieben am 25-04-2007 |
Berlin (ots) - Mit der heutigen Abstimmung zur Revision der Luftsicherheitsverordnung 2320/2002 hat das Europäische Parlament seine Rolle als Anwalt der Verbraucherinteressen gestärkt. Aus Sicht des deutschen Flughafenverbandes ADV ist das Europäische Parlament in der Frage der Finanzierung der Luftsicherheitsmaßnahmen auch unter dem Druck des EU-Ministerrates nicht eingeknickt. Die deutschen Flughäfen unterstreichen die Notwendigkeit, die millionenschweren Kosten für die Luftsicherheit zwischen Mitgliedstaaten und Nutzern zu teilen. Bislang tragen die Kosten ausschließlich Passagiere, Fluggesellschaften und Flughäfen.
Mit diesem Votum wollen die Abgeordneten verhindern, dass regelmäßig schärfere Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, ohne die Frage der Finanzierung je eindeutig zu klären. Das Europäische Parlament hat heute noch einmal klargestellt, dass sich die Mitgliedstaaten bei Regeln der Luftsicherheit nicht aus der finanziellen Verantwortung stehlen können. Der Flughafenverband sieht nun die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gefordert, die Revision der 2320/2002 im Vermittlungsverfahren erfolgreich zu Ende zu führen.
Die ADV begrüßt besonders, dass der EU-Regelungsausschuss, der die Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. das Flüssigkeitsverbot und die Handgepäckregelung beschließt, das Beratungsgremium der Industrie (SAGAS = Stakeholder Advisory Group on Aviation Security) in Zukunft anhören und informieren muss.
Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der ADV, sieht in dieser Entscheidung eine große Chance: "Mit der Aufwertung des SAGAS-Komitee haben wir in Zukunft die Möglichkeit, Entscheidungen des Regelungsausschusses praxisorientiert und effizient zu gestalten. Kostenintensive Entscheidungen, wie die räumliche Trennung von abfliegenden und nicht nach EU-Standard sicherheitskontrollierten ankommenden Passagieren (Clean-Unclean Regelung), die teuere Umbaumaßnahmen an Flughäfen erforderlich machen, werden hoffentlich der Vergangenheit angehören.
Nutznießer, so die deutschen Flughäfen, der heutigen Entscheidung werden die Passagiere sein. Denn mit dem Konzept der One-Stop-Security können bei EU-Verkehrsabkommen zukünftig Sicherheitsstandards als gleichwertig anerkannt werden. Eine solche Anerkennung ist aus der Sicht des Passagiers wünschenswert, da aufwendige Doppelkontrollen aufgrund unterschiedlicher Sicherheitsstandards wegfallen könnten.", so Ralph Beisel abschließend.
60 Jahre ADV - Bundesverband Deutscher Flughäfen
Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Ordentliche Mitglieder der ADV sind 19 internationale Flughäfen und 38 Regionale Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze.Ihr gehören als außerordentliche Mitglieder alle Bundesländer, verschiedene Städte, der Deutsche Städtetag, IHK und andere Institutionen sowie korrespondierend die österreichischen und schweizerischen Airports an.Als Bundesverband der deutschen Flughäfen setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Sie fordert Rahmenbedingungen, die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität unterstützen und die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs fördern.
Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=44169 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_44169.rss2
Pressekontakt: Dr. Michael Schneider Politik und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 030 310118-23
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