Gehb/Kauder: Was lange währt wird endlich gut
Geschrieben am 27-04-2007 |
Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsauschuss, Siegfried Kauder MdB, erklären zu der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt:
Mit dem heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt wird der sogenannte Maßregelvollzug endlich auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt. Therapeutische Erfolgsmöglichkeiten gegenüber kranken Straftätern werden damit entscheidend verbessert.
Angesichts knapper werdender Ressourcen war es dringend notwendig, vorhandene Kapazitäten bei gleichzeitiger Erhöhung des Schutzniveaus vor gefährlichen Straftätern besser zu nutzen. Dies wird beispielsweise durch eine Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei gleichzeitiger Verhängung von Haft und Unterbringung erreicht. Dort soll künftig durch den Vorwegvollzug von Haft nach Ablauf der Unterbringung eine Bewährungsentscheidung ermöglicht werden. Auch die nunmehr vorgesehene Abhängigkeit der Anordnung und Fortdauer einer Unterbringung von einem zu erwartenden Behandlungserfolg oder die künftig erforderliche Hinzuziehung externer Gutachter bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Die Länder haben für diese Novellierung entscheidende Vorarbeiten geleistet. Bereits im Jahre 2001 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt, dem der gesetzgeberische Erfolg aber leider versagt blieb. Für den heute ebenfalls beratenen Gesetzentwurf des Bundesrates gilt dies lediglich in formaler Hinsicht. Er musste deshalb abgelehnt werden, weil nicht zwei Gesetzentwürfe in der gleichen Sache Recht und Gesetz werden können. In der Sache ist jedoch - und darauf muss ausdrücklich hingewiesen werden - eine Fülle von Anregungen des Bundesrates in den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen worden.
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