Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Baufinanzierung: Was tun, wenn sich mein Einkommen ändert? / 2. Verkehrs-Rechtschutz ist auch für Radfahrer und Fußgänger zu empfehlen
Geschrieben am 10-05-2007 |
Lübeck (ots) -
1. Baufinanzierung: Was tun, wenn sich mein Einkommen ändert?
Die meisten Menschen realisieren ihren Traum von einer eigenen Immobilie mittels einer Baufinanzierung, die in aller Regel zu einem fest vereinbarten Tilgungssatz abgeschlossen wird. Doch was passiert, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Käufers ändern? Sowohl deutliche Einkommensverbesserungen einerseits aber auch Einbußen durch den Wegfall eines Gehaltes in Zeiten der Kindererziehung andererseits können Gründe dafür sein, dass die Finanzierung nicht mehr optimal zu den eigenen Rahmenbedingungen passt.
Beim Abschluss einer Baufinanzierung ist es wichtig, die individuellen Möglichkeiten genau zu kennen und die Ratenhöhe entsprechend anzupassen. Die Raten einer Baufinanzierung setzen sich in der Regel aus zwei Positionen zusammen: den zu zahlenden Zinsen für das Darlehen und einem Tilgungssatz, zur Rückzahlung des Darlehens. Zumeist wird ein Tilgungssatz von ein oder zwei Prozent gewählt.
Je höher der Tilgungssatz einer Baufinanzierung ist, desto eher ist das Darlehen zurückgeführt. Der Unterschied eines Prozentes kann schon einen Rückführungsunterschied von mehreren Jahren ausmachen. Beim derzeitigen Zinsniveau ist ein Darlehen mit zweiprozentiger Tilgung zirka zwölf Jahre früher zurückgeführt als bei einem Prozent Tilgung. Somit scheint auf den ersten Blick ein höherer Tilgungssatz bei Abschluss einer Baufinanzierung angeraten. Doch nicht für jeden Bauherren ist es möglich, die in diesem Fall monatlich anfallende Rate zu zahlen. Andere Darlehensnehmer sind vielleicht daran interessiert, das Darlehen nicht zu früh zurück zuführen. Grundsätzlich ist der Tilgungssatz immer abhängig von der individuellen Situation. Bei der Auswahl des optimalen Tilgungssatzes helfen unabhängige Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein (www.drklein.de/baufinanzierung) oder die Freie Hypo (www.freie-hypo.de) weiter.
Dabei vergessen allerdings viele Bauherren, dass sich ihre individuelle Situation im Laufe der Jahre zumeist verändert. Berufliche Verbesserungen, der Erziehungsurlaub oder eine Änderung in der familiären Situation bedeuten in aller Regel auch eine Veränderung innerhalb der eigenen Finanzen. Tritt ein solcher Fall ein, sollte der Tilgungssatz den neuen Verhältnissen angepasst werden. Bei Hausbanken zwar noch recht unverbreitet, bieten jedoch Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein bereits Baufinanzierungen mit bis zu zwei kostenlosen Tilgungssatzwechseln innerhalb einer Zinsbindungsfrist an. Dieses Angebot ermöglicht die problemlose Anpassung der eigenen Baufinanzierung an die individuellen Verhältnisse. Ob in schwierigen oder in besseren Zeiten, die Baufinanzierung bleibt so immer optimal auf den Darlehensnehmer abgestimmt.
2. Verkehrs-Rechtschutz ist auch für Radfahrer und Fußgänger zu empfehlen
Jeder Autofahrer hat zwingend eine Kfz-Haftpflicht. Viele haben zudem eine Kasko-Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es aber mit der Verkehrs-Rechtschutzversicherung aus? Dr. Klein sagt, warum diese für Sie wichtig ist - auch wenn Sie kein Autofahrer sind.
Fälle, in denen eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung gebraucht wird, gibt es viele. Zwei häufige Fälle: Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und es stellt sich heraus, dass es ein Unfallwagen ist. Oder: Sie hatten mit Ihrem Wagen einen Unfall, bei denen die Haftung nicht eindeutig geklärt ist und die gegnerische Versicherung will den Schaden nur zum Teil zahlen.
Solche Streitigkeiten ziehen meistens hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach sich. Obwohl Sie genau wissen, dass Sie im Recht sind, müssen Sie trotzdem Ihr Recht einklagen. Wer jetzt keine Rechtschutzversicherung besitzt, bleibt auf den hohen Anwaltskosten womöglich sitzen.
Zwar gehört die Rechtschutzversicherung nicht zu den "Pflichtversicherungen", da sie nicht wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung Existenz bedrohende Risiken absichert, trotzdem ist der Abschluss einer Verkehrs-Rechtschutzversicherung sinnvoll. Denn im Falle eines Falles übernimmt sie neben den Kosten des eigenen Anwalts auch die Gerichtskosten sowie - falls man den Prozess verliert - auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Ein eventuelles Bußgeld muss der Versicherte allerdings selbst zahlen.
Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung tritt genau dann ein, wenn ein Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet werden soll - egal, ob es sich um ein Gerichtsverfahren oder "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Unwichtig ist ebenfalls, in welcher Form Sie am Straßenverkehr teilgenommen haben: ob als Kfz-Fahrer, Fußgänger, Radfahrer oder als Fahrgast. Die Leistungen umfassen sowohl die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen als auch die Verteidigung in Strafverfahren sowie bei Führerschein-, Kfz- und Kfz-Steuer-Streitigkeiten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich meist auf Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeeranliegerstaaten. Viele Versicherungsgesellschaften leisten auch auf Madeira und den Kanarischen Inseln oder bieten weltweiten Versicherungsschutz. Welche Länder im Verkehrs-Rechtschutz enthalten sind, kann man in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft lesen. Sollte der Versicherte oder der Rechtsanwalt vor einem ausländischen Gericht aussagen müssen, übernimmt die Verkehrs-Rechtschutzversicherung auch die anfallenden Reisekosten. Ebenso werden die Kosten für die Übersetzung der Unterlagen erstattet.
Vor allem bei Verkehrs-Rechtschutzversicherungen gilt: Ein Vergleich der Leistungen und Beiträge lohnt sich. So sind bei einigen Versicherungsgesellschaften Verfahren wegen des Vorwurfs eines Halte- und Parkverbotes gedeckt, andere Versicherungen schließen diese Leistung aus. Sparen können Sie auch, wenn Sie die Fahrzeuge Ihrer Familienmitglieder mitversichern.
Wer seine Ansprüche geltend machen möchte, braucht dazu den Rat eines Spezialisten. Allerdings scheuen viele den Gang zum Anwalt oder wissen gar nicht, wie und wo sich ein guter Anwalt finden lässt. Eine Erstberatung per Telefon bietet beispielsweise die Concordia Versicherung an. Über eine gesonderte Telefonleitung bekommen Versicherte bequem von zu Hause Rechtsrat durch fachkundige und unabhängige Anwälte.
Dr. Klein rät
Kombinieren Sie Kfz-Haftpflicht und Verkehrs-Rechtschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient ausschließlich zur Befriedigung von berechtigten Ansprüchen und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Entstehen aber beispielsweise Schadenersatzforderungen, wird dies nur durch eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung gedeckt. Erst die Kombination aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Verkehrs-Rechtschutzversicherung ergibt also den optimalen Versicherungsschutz. Zwar ist der Verkehrs-Rechtschutz keine Garantie für einen erfolgreichen Gerichtsprozess - aber um die Kosten des Prozesses brauchen Sie sich dann zumindest keine Sorgen mehr zu machen.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100prozentige Tochter der Hypoport AG.
Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17116 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Leiter Unternehmenskommunikation
Dr. Klein & Co. AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -505 Fax: +49 451 140 8 -599 E-Mail: volker.bitzer@drklein.de Internet: www.drklein.de
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