Berlin, 9. Januar 2005 - Bundesinnenminister Otto Schily hat angeordnet, dass der Fonds 'Überbrückungshilfe' ab sofort bereit steht. Er verfügt über drei Millionen Euro. Schily sagte, dass Anträge ab sofort gestellt werden können.
Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily: 'Die Gelder stehen für Opfer und deren Angehörige, die durch das Seebeben in existenzielle persönliche Notlage geraten sind, zur Verfügung. Die Hilfe dient der Überbrückung dieser Notsituation und wird daher in der Regel aus einem zinslosen Darlehen bestehen. Solche persönlichen Notsituationen können beispielsweise dann auftreten, wenn sich zu erwartende Leistungen von Versicherungen aufgrund komplexer Fallgestaltungen verzögern.
Um die Überbrückungshilfe rasch und unbürokratisch leisten zu können, wird sich die Antragsprüfung auf eine Plausibilitätsprüfung beschränken. Eine betragsmäßige Begrenzung der Leistungen ist nicht vorgesehen, da die Überbrückung der konkreten Notsituation im jeweiligen Einzelfall Vorrang hat.'
Das Bundesverwaltungsamt betreut den Fonds über die Koordinierungsstelle NOAH (Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe). Alle Betroffenen können sich direkt wenden an die Hotline 01888-358-5000 oder über die E-Mail-Adresse