Börnsen: Union in Bund und Berlin auch in der Kulturförderung einig
Geschrieben am 15-05-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich eines Treffens der Kulturpolitiker der Unionsfraktionen im Deutschen Bundestag und des Abgeordnetenhauses erklärt der kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Nach dem Willen der beiden Unionsfraktionen des Bundestages und des Abgeordnetenhauses ist ein neuer Hauptstadtkulturvertrag nicht notwendig. Auch wenn das Abkommen vom 09.12.2003 wegen fehlender Beteiligung des Bundestages nicht den Status eines Staatsvertrages einnimmt, sind mit den Haushaltsentscheidungen des Bundesparlaments Rechtsverbindlichkeiten geschaffen worden. Trotzdem sollte in Einzelfällen eine Zuordnung von Kulturinstitutionen dort überprüft werden, wo es eine eindeutige Bundes- oder Länderzuständigkeit gibt.
In dem Kultur-Spitzengespräch, an dem auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus Friedbert Pflüger teilnahm, gab es ein eindeutiges "Ja" zum Wiederaufbau des Stadtschlosses, jedoch nicht ohne ein Nutzungs- und Folgekostenkonzept. Auch müsse das vorgesehene Humboldtforum beiden Brüdern, Alexander wie Wilhelm, gerecht werden.
Doch vor einer grundsätzlichen Beschlussfassung zur "Mitte Schloss" müsse der Senat einen Wichtigkeits- und Zeitkatalog über alle die vielen Kulturprojekte, die er derzeit propagiere, vorlegen. Bei der selbst verschuldeten maroden Finanzlage seien jetzt Fakten, keine Phantasiewelten gefragt. Dazu gehöre auch eine sofortige Entscheidung zur Sanierung der Staatsoper. Die Bundesregierung habe 50 Millionen zugesagt, weil dieses Haus eine repräsentative Funktion habe, doch die Föderalismuszuordnung lasse keine Übernahme eines Repertoiretheaters zu. Aber seit über zwei Jahren laviert der Senat in dieser Sache, wohlwissend, dass es sich um ein Risikogebäude handelt, das aus Sicherheitsgründen eher geschlossen als fortgeführt werden dürfte. Der Regierende Kulturbürgermeister trägt hier die Verantwortung.
Zustimmung beider Seiten gab es auch zu den Grundzügen des Gedenkstättenkonzepts von Bund und Berlin. Doch jetzt müsse es eine Sache der Parlamente werden. Es gelte, an die Verbrechen und Opfer beider Regimes zu erinnern, des NS- wie des SED-Staates. Auch bei der Finanzierung dieser Aufgabe muss danach entschieden werden, was Berliner Landesaufgabe und was hauptsächlich Bundes-Hauptstadt-Verantwortung ist
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