Gehb: Schärferes Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung mehr als überfällig
Geschrieben am 15-05-2007 |
Berlin (ots) - Nachdem die Bundesjustizministerin Zypries (SPD) am Dienstag angekündigt hat, Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung (sog. "cold calls") zukünftig mit einem Bußgeld zu ahnden, weist der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB darauf hin, dass dies bereits seit geraumer Zeit eine Forderung der Union war, die bislang auf Ablehnung bei der Bundesjustizministerin gestoßen ist.
Insbesondere die nun vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) angestrebte Vorgehensweise eines bußgeldbewehrten Verbots der Rufnummernunterdrückung hätte längst umgesetzt werden können, wenn sich das BMJ nicht bisher geweigert hätte, die Vorschläge der Rechts- und Verbraucherschutzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufzugreifen. In den Gesprächen mit den Unionspolitikern hatten Vertreter des BMJ noch auf die angeblich ausreichenden Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hingewiesen. Der jetzige Kurs stellt somit eine erstaunliche 180-Grad-Wende in der Haltung der Bundesjustizministerin dar.
Nun scheint man auch im BMJ erkannt zu haben, dass die Regelungen des UWG ohne die nun geplante Ergänzung eines Bußgeldes nur ein zahnloser Tiger bleiben und den Verbraucher nicht ausreichend schützen können. Dass wieder einmal sinnvolle Vorschläge der Union durch das BMJ stillschweigend übernommen wurden, kann man vom Standpunkt des Verbraucherschutzes daher nur begrüßen.
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