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Europäisches Gericht erkennt Zahlungsansprüche von DSD für den Grünen Punkt an

Geschrieben am 24-05-2007

Köln (ots) - Das Europäische Gericht erster Instanz (EUG) in
Luxemburg hat heute über die Klagen der Duales System Deutschland
GmbH (DSD) gegen zwei Beschlüsse der EU-Kommission aus dem Jahr 2001
entschieden. Zwar weist das Gericht die Klage der DSD im ersten Fall
gegen die Mitbenutzung der Marke "Der Grüne Punkt" durch Dritte ab,
erkennt jedoch an, dass DSD die Möglichkeit hat, "ein angemessenes
Lizenzentgelt für die bloße Nutzung der Marke zu erheben", auch wenn
für Verpackungen mit dem Zeichen "Der Grüne Punkt" die Rücknahme- und
Verwertungsleistungen der DSD nicht in Anspruch genommen werden.
Insofern begrüßt DSD diesen Fortschritt gegenüber dem Entscheid der
EU-Kommission von April 2001. Zur Bemessung der Höhe eines solchen
Entgelts wird sich DSD mit der EU-Kommission verständigen. Unabhängig
davon wird DSD außerdem prüfen, ob sie weitere rechtliche Maßnahmen
ergreifen wird.

Zum Hintergrund dieses Falls: Die EU-Kommission hatte im April
2001 den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der DSD
festgestellt und verlangt, dass das Unternehmen seine
Zeichennutzungsverträge mit den Zeichennehmern ändert: Zugelassen
werden musste fortan eine unentgeltliche Nutzung der Marke "Der Grüne
Punkt" in Deutschland für solche Anteile von Verpackungsmengen eines
Unternehmens, die entweder bei einer Grüner-Punkt-Partnerorganisation
im Ausland angemeldet werden oder selbst bzw. durch einen
beauftragten Dritten entsorgt werden oder an einem alternativen
Befreiungssystem nach § 6 Abs. 3 VerpackV teilnehmen.

Im zweiten Fall hatte die EU-Kommission im September 2001 den
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der DSD festgestellt
und verlangt, dass das Unternehmen die Mitbenutzung der
haushaltsnahen Sammelinfrastruktur alternativen Befreiungssystemen
nach § 6 Abs. 3 VerpackV gewährt. Das EUG hat die Klage von DSD
dagegen heute abgewiesen. Diese Entscheidung ist für die aktuelle
Marktsituation allerdings nicht mehr von Bedeutung, denn die
bestehenden Auflagen setzt DSD bereits seit 2003 um. Bis Ende 2003
hatte DSD jedoch keine vertragliche Grundlage, die Entgelte der
Entsorger im Fall der Mitbenutzung zu kürzen. Deshalb lag DSD daran
zu klären, ob die EU-Kommission berechtigt war zu verlangen, dass DSD
Entsorgungsunternehmen nicht daran hindern darf, mit Wettbewerbern
von DSD Verträge über die Mitbenutzung von Behältern oder sonstigen
Einrichtungen zum Sammeln und Sortieren gebrauchter
Verkaufsverpackungen abzuschließen und zu erfüllen.

Inzwischen regelt eine Clearingstelle unter Beteiligung eines
unabhängigen Dritten die Details der Mitbenutzung und sorgt für einen
fairen Wettbewerb. DSD wird deshalb in diesem Verfahren auf weitere
rechtliche Schritte verzichten.

Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler, Tel.: 02203 / 937-257

Weitere Informationen im Internet unter www.gruener-punkt.de

Originaltext: Duales System Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12070
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12070.rss2

Pressekontakt:
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Strasse 720-726,
51145 Köln (Porz-Eil)

V.i.S.d.P.: Dr. Heike Schiffler,
pressestelle@gruener-punkt.de,www.gruener-punkt.de
Tel.: 02203/937-257,
Fax: 02203/937-191


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