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eco Verband der deutschen Internetwirtschaft zum Strafrechtsänderungsgesetz Computerkriminalität bekämpfen - nicht Sicherheitstechnik ausbremsen!

Geschrieben am 24-05-2007

Köln (ots) - Köln/Berlin, 24. Mai 2007 - Der Deutsche Bundestag
wird heute das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der
Computerkriminalität (StrÄndG) beschließen. In der
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und damit
höchstwahrscheinlich im endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages
wurden leider Mängel, auf die die Experten bei der Anhörung am 21.
März einhellig hingewiesen hatten, nicht behoben. Damit besteht die
Gefahr, dass das Gesetz die Sicherheitsbemühungen der Unternehmen
ausbremst, anstatt Computerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Die
dazu abgegebene Erklärung der Abgeordneten, wie das Gesetz auszulegen
sei, reicht nicht aus, denn Gerichte urteilen nach dem Text des
Gesetzes.
Mit dem Gesetz wird im § 202c StGB (neu) nicht nur
Computerkriminalität unter Strafe gestellt, sondern auch die
Herstellung, das sich Verschaffen, Verkaufen, Verbreiten, Überlassen
oder Zugänglichmachen von Software, deren Zweck die Begehung solcher
Straftaten ist. Diese Software müssen aber auch
IT-Sicherheitsspezialisten benutzen, um Sicherheitslücken in
Computersystemen aufzuspüren. Die Experten waren sich deshalb einig,
dass die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf Vorbereitungshandlungen
problematisch ist.
Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es
jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem
legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet
werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der
Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme
Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz
daher schlicht kontraproduktiv.
Dabei begrüßt eco grundsätzlich, dass das Gesetz eine bessere
strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität vorsieht. So soll
künftig bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und
Informationssystem strafbar sein. Bisher gilt dies erst, wenn sich
Daten verschafft werden. Der Tatbestand des Computerbetrugs soll auf
das Ausspähen und Abfangen von Daten erweitert werden.
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 300
Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und
erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro jährlich. Im
eco-Verband sind die rund 130 Backbones des deutschen Internet
vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet
voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie
und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der
eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen
Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren
und in internationalen Gremien.

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6699
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de


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