Fischer/Storjohann: Alkoholverbot für Fahranfänger - ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit
Geschrieben am 25-05-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heute im Deutschen Bundestag verabschiedeten absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, sowie der zuständige Berichterstatter für Straßenverkehrssicherheit, Gero Storjohann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einführung eines absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger. Wo Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen Verkehrsteilnehmern fernzuhalten.
Bei jungen Fahranfängern ist Alkohol im Straßenverkehr immer noch eine der Hauptunfallursachen. Mangelnde Erfahrung gemixt mit Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern noch weiter und ergibt - gerade an Wochenenden - oftmals einen todbringenden Cocktail. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt daher auf die präventive Wirkung eines eindeutigen Alkoholverbots für Fahranfänger. Nach dem heute verabschiedeten Gesetz ist es Fahranfängern während der zweijährigen Probezeit verboten, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss die Autofahrt anzutreten. Für junge Fahranfänger ist dieses absolute Alkoholverbot neben der Probezeit auch an die Altergrenze von 21 Jahren gebunden.
Fahranfänger, die gegen das absolute Alkoholverbot verstoßen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen.
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