ots.Audio: Arbeiten in der EU - was heißt das für die Rente?
Geschrieben am 04-06-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -
In Zeiten der Globalisierung und des zusammenwachsenden Europa wird das Arbeiten im Ausland immer normaler. Gerade junge Menschen sammeln auf diese Weise internationale Berufserfahrung. Ältere gehen oft ins Ausland, weil dort die gute Ausbildung der deutschen Fachkräfte sehr geschätzt wird. Auch für das Rentenkonto ist die Zeit wertvoll, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Denn wer in einem der 27 Mitgliedstaaten der EU arbeitet, in denen das Gemeinschaftsrecht gilt oder in einem Staat, mit dem die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, erwirbt dort gegebenenfalls auch Rentenansprüche:
O-Ton 32 sec. "Es gelten dabei stets, und das ist wichtig, die dortigen nationalen Vorschriften. Ausnahmen gibt es allerdings für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend, also zeitlich begrenzt, für ihren Arbeitgeber im Ausland arbeiten - zum Beispiel für ein bestimmtes Bauvorhaben - und die auch weiter ihr Gehalt erhalten. Für sie gelten auch weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht. Wir sprechen in diesen Fällen von einer so genannten Entsendung."
Die Arbeitsjahre im Ausland werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Wesentlich für alle Mitgliedstaaten ist, dass für die späteren Rentenansprüche die Beitragszeiten für die Erfüllung der Wartezeiten zusammengerechnet werden. Der Rentenexperte nennt ein Beispiel:
O-Ton: 29 sec. "15 Jahre Beiträge in Deutschland und 20 Jahre in Spanien führen damit zum Beispiel zur Anspruchserfüllung für eine Rente an langjährig Versicherte, für die in Deutschland eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich ist. Im Rentenfall selbst rechnet dann aber jedes Land nach seinen eigenen Vorschriften die Rente aus und prüft auch, ob und ab wann gegebenenfalls nach den nationalen Vorschriften ein Rentenanspruch besteht."
Das heißt, wer im Laufe seines Berufslebens beispielsweise jeweils mehrere Jahre in Deutschland, Frankreich und Spanien gearbeitet hat, erhält später im Rentenalter aus jedem dieser Länder eine Rentenzahlung. Vorher müssen allerdings alle Unterlagen vorliegen. Um die Versicherungszeiten aus einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat berücksichtigen zu können, fordert der deutsche Rentenversicherungsträger eine Bestätigung dieser Zeiten von dem zuständigen ausländischen Träger an. Dafür muss man bei der Antragstellung in Deutschland genaue Angaben über alle seine Beschäftigungsverhältnisse im Ausland machen und vorhandene Nachweise, zum Beispiel Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise, mit einreichen. Die Rentenantragstellung selbst ist einfach, so Theil:
O-Ton: 23 sec. "Man muss nur einmal ein Rentenantrag stellen, und zwar in dem Land, in dem man zu diesem Zeitpunkt wohnt. Damit hat man dann sozusagen das europäische beziehungsweise das internationale Rentenverfahren in Gang gesetzt. Der Antrag gilt in diesen Fällen dann auch in allen anderen betroffenen Ländern als gestellt."
Für alle, die im Ausland arbeiten wollen, informieren die Rentenversicherungsträger bundesweit mit Internationalen Beratungstagen. Orte und Termine findet man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Außerdem gibt es diverse kostenlose Broschüren wie zum Beispiel "Arbeit im Ausland - für die Rente kein Problem". Sie können entweder im Internet oder über das bundesweit erreichbare Servicetelefon unter 0800 1000 4800 bestellt werden. Dort erhält man natürlich auch weitere Informationen zur Auslandsbeschäftigung.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail: gabriele.chlopczik@drv- bund.de
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