Der Tagesspiegel: Kein Disziplinarverfahren gegen "Koran-Richterin"
Geschrieben am 06-06-2007 |
Berlin (ots) - Die umstrittene "Koran-Richterin" des Frankfurter Amtsgerichts muss nicht mit disziplinarischen Folgen rechnen. Wie der in Berlin erscheinende "Tagesspiegel" (Donnerstag-Ausgabe) erfuhr, hat das hessische Justizministerium die Ende März angekündigte dienstrechtliche Überprüfung des Falles abgeschlossen und ein förmliches Verfahren gegen die Juristin abgelehnt. Eine Sprecherin von Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) sagte, die Familienrichterin habe "im Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit gehandelt". Davor habe der Minister "großen Respekt". Der Deutsche Richterbund, begrüßte Banzers Entscheidung. "Das ist völlig richtig", sagte Geschäftsführer Lothar Jünemann.
Eine aus Marokko stammenden Deutsche hatte bei der Richterin Prozesskostenhilfe für eine vorzeitige Scheidung von ihrem ebenfalls aus Marokko stammenden Mann beantragt. Gegen den Mann lag ein Strafbefehl vor, da er seine Frau misshandelt hatte. Die Richterin erhob in einem Schreiben Bedenken gegen den Antrag und begründete dies mit den Worten, die Ausübung des Züchtigungsrechts sei im marokkanischen Kulturkreis nicht ungewöhnlich. Es sei der Frau deshalb zuzumuten, das nach deutschem Recht obligatorische Trennungsjahr abzuwarten. Es liege kein Härtefall vor, der zu einer früheren Scheidung berechtige.
In der Öffentlichkeit war daraufhin der Eindruck entstanden, die Frau müsse die Gewalttaten ihres Mannes weiter erdulden, weil sich ein deutsches Gericht in einem förmlichen Beschluss ausdrücklich auf den Koran beruft. Politiker aller Parteien empörten sich über entsprechende Medienberichte. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, selbst ehemaliger Richter, forderte ein Disziplinarverfahren. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber, ebenfalls Jurist, sah in dem Vorgang die Unterwerfung unter den Islam. Justizminister Banzer forderte die Akten des Falles zur Untersuchung an und äußerte Verständnis für die öffentliche Aufregung.
Tatsächlich hatte die Richterin zuvor Maßnahmen getroffen, die Frau zu schützen. Es liegt auch kein Beschluss oder Urteil vor, das auf den Koran verweist . Wie ein Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts erklärte, habe die Richterin der Frau die ehemals gemeinsame Wohnung zugewiesen und dem Mann per Gewaltschutzgesetz verboten, sich seiner Frau zu nähern. Erst als die Anwältin der Frau nach dem Hinweisschreiben der Richterin einen Befangenheitsantrag stellte, habe diese in einer dienstlichen Erklärung auf eine Sure im Koran verwiesen, die ihrer Ansicht nach Männern ein Züchtigungsrecht gegen Frauen einräume. Der Gerichtsssprecher bezeichnete die Haltung der Richterin in dem Verfahren als "im Ergebnis vertretbar", allerdings sei die Begründung "Quatsch" gewesen.
Die Richterin selbst hatte ihre schriftlichen Einlassungen bedauert, will sich aber nicht mehr dazu äußern. Sie arbeitet unverändert am Amtsgericht. Dem Befangenheitsantrag gegen sie ist stattgegeben worden. Eine andere Richterin hat die Prozesskostenhilfe für die vorzeitige Scheidung bewilligt.
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